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Was tun, wenn der Minijobber zu viel verdient?

Für Minijobs gelten festen Grenzen: Mehr als 538 Euro monatlich dürfen nicht gezahlt werden, sonst gilt die Versicherungspflicht. Doch es gibt zwei Ausnahmen.

1 Min.22.02.2024, 09:25 Uhr (Aktualisiert am 09.09.2026, 17:36 Uhr)
Von
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Jemand reicht einer anderen Personen einzelne Euro-Scheine.
Darf es auch mal mehr sein? Bei Minijobbern darf die monatliche Arbeitszeit und damit der Verdienst schwanken. zest_marina - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Was tun, wenn der Minijobber zu viel verdient?. In: /recht/was-tun-wenn-der-minijobber-zu-viel-verdient, 22.02.2024, /recht/was-tun-wenn-der-minijobber-zu-viel-verdient (abgerufen am: 05.11.2026)

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Katharina Wolf
Katharina Wolf

Freie Autorin für Betriebsführung und Politik & Wirtschaft

Wer Minijobber beschäftigt weiß: Für die Befreiung von der Versicherungspflicht müssen die Verdienstgrenzen eingehalten werden. Mehr als 538 Euro im Monat sind nicht drin.

Doch nicht immer klappt das. Das Arbeitsaufkommen schwankt oder ein Notfall tritt ein. In diesen Fällen gelten Ausnahmen, wie die Minijob-Zentrale in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Website schreibt.

1. Schwankender monatlicher Verdienst Im Minijob darf die Arbeitszeit von Monat zu Monat etwas variieren, so dass auch der Verdienst unterschiedlich ausfällt. Hier ist es wichtig, die jährliche Verdienstgrenze einzuhalten. Wie oft dann das monatliche Limit überschritten wird, ist nicht relevant.

2. Unvorhersehbare Überschreitung Die Vollzeitkraft ist krank und der Minijobber springt ein? Bei solchen unvorhersehbaren Ereignissen erlaubt das Gesetz eine Überschreitung der Verdienstgrenze. Aber Achtung, auch hier gibt es Regeln.

  • Innerhalb von zwölf Monaten darf nur in zwei Monaten mehr gearbeitet und verdient werden
  • Der Verdienst darf höchstens das Doppelte der monatlichen Grenze – also 1.076 Euro – betragen. Es ist dann ein maximaler Jahresverdienst von 7.532 Euro möglich.

Wichtig: Arbeitgeber müssen den Grund für die Überschreitung so dokumentieren, dass er für den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar ist. Als Dokumentation kann beispielsweise die Krankmeldung des zu vertretenden Mitarbeitenden dienen.

Ausdrücklich weist die Minijob-Zentrale darauf hin, dass saisonale Mehrarbeit vorhersehbar ist. Sie gilt damit nicht als Ausnahmegrund.

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