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Wann müssen Arbeitgeber Getränke zur Verfügung stellen?

Bei sommerlichen Temperaturen müssen Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung Getränke bereitstellen. Für Baubetriebe gelten allerdings strengere Regeln.

2 Min.30.06.2025, 14:46 Uhr (Aktualisiert am 08.09.2026, 13:21 Uhr)
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Ein Glas Wasser steht auf einem Tisch. Es wird mehr Wasser ins Glas gegossen.
Unabhängig von den aktuellen Temperaturen müssen Betriebe auf Baustellen immer Getränke zur Verfügung stellen. Cozine - stock.adobe.com

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Wann müssen Arbeitgeber Getränke zur Verfügung stellen?. In: /recht/wann-muessen-arbeitgeber-getraenke-zur-verfuegung-stellen, 30.06.2025, /recht/wann-muessen-arbeitgeber-getraenke-zur-verfuegung-stellen (abgerufen am: 04.11.2026)

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Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Das bedeutet, dass er für ihr Wohlergehen sorgen und sicherstellen muss, dass sie während der Arbeit keinen Schaden nehmen. Ein wesentlicher Faktor hierfür sind sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

Aber wie weit reicht diese Fürsorgepflicht? Muss der Arbeitgeber auch Getränke zur Verfügung stellen, weil sie sich positiv auf die Gesundheit auswirken? Oder zählen Getränke zum eigenwirtschaftlichen Bereich, für den die Beschäftigten selbst verantwortlich sind? Die Antwort liegt in der Mitte.

Getränke vom Arbeitgeber: Was bei sommerlichen Temperaturen gilt

Unter normalen Bedingungen müssen Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten in Innenräumen keine Getränke zur Verfügung stellen. Dies ändert sich laut Arbeitsstättenverordnung jedoch, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen: Bei mehr als 26 Grad Lufttemperatur sollen, bei über 30 Grad müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Innenräumen Getränke bereitstellen.

Getränke: Was auf der Baustelle gilt

Anders verhält es sich auf Baustellen: Hier müssen die Beschäftigten laut Anhang 5.2., Absatz 1c der Arbeitsstättenverordnung immer Zugang zu Trinkwasser oder anderen nicht alkoholischen Getränken in der Nähe des Arbeitsplatzes erhalten – und zwar unabhängig von den aktuellen Temperaturen, in ausreichender Menge und auf Kosten des Arbeitsgebers. Dazu zählen Getränke wie

  • Mineralwasser,
  • Kaffee,
  • Tee,
  • Säfte oder
  • Softdrinks.

Ein Kommentar konkretisiert die Entfernung vom Arbeitsplatz auf maximal  100 Meter.

Maike Sutor-Fiedler/RED

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Jacob Lund - stock.adobe.com

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