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Neue Regeln für Passbilder: Was ab 1. Mai 2025 gilt

Biometrische Passfotos vom Berufsfotografen? Das ist auch ab 1. Mai 2025 noch erlaubt – aber nur, wenn die Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

2 Min.28.03.2025, 17:03 Uhr (Aktualisiert am 08.09.2026, 12:44 Uhr)
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Eine Frau blickt in die Kamera, während ihr Gesicht digital analysiert wird. Rechts und links daneben sind die Passfotos zweier weiterer Frauen zu sehen.
Komplett digitales Verfahren für Passbilder: Ab 1. Mai 2025 nehmen Behörden keine Passbilder mehr in gedruckter Form an. Igor Link - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Neue Regeln für Passbilder: Was ab 1. Mai 2025 gilt. In: /recht/neue-regeln-fuer-passbilder-was-ab-1-mai-2025-gilt, 28.03.2025, /recht/neue-regeln-fuer-passbilder-was-ab-1-mai-2025-gilt (abgerufen am: 05.11.2026)

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Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Wer künftig einen neuen Personalausweis oder Reisepass braucht, muss sich auf neue Regeln einstellen: Ab dem 1. Mai sind nur noch biometrische Lichtbilder erlaubt, die digital erstellt wurden. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin. Ausgedruckte Passfotos seien dann nicht mehr zulässig.

Für die Einreichung des digitalen Passfotos gibt es dem Ministerium zufolge künftig zwei Möglichkeiten: Fotografen und Behörden dürfen die digitalen Lichtbilder erstellen. Auf Berufsfotografen kommen durch die neuen gesetzlichen Vorhaben noch weitere Änderungen zu. Sie müssen die Passbilder künftig über eine sichere Verbindung – verschlüsselt über einen Cloudanbieter – an das zuständige Amt übermitteln.

Passfotos: Wie bereiten sich Betriebe auf die neuen Regeln vor?

„Sie müssen sich zunächst bei der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto registrieren“, sagt Bundesinnungsmeister Henning Arndt vom Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV). Diese Arbeitsgemeinschaft ist von Ringfoto gegründet worden und stellt registrierten Fotografen ein System zur Verfügung, mit dem sie die Passbilder ihrer Kunden über eine Cloud sicher an das zuständige Amt übermitteln können.

Porträtfoto des Bundesinnungsmeisters Henning Arndt.
Bundesinnungsmeister Henning Arndt. Lisa Harms

Allerdings reicht die Registrierung bei der Arbeitsgemeinschaft allein nicht aus: „Betriebe müssen außerdem in Soft- und Hardwarelösungen investieren“, sagt Arndt. Auf Fotografen kommen somit zusätzliche Kosten zu. Wie hoch die im Einzelfall sind, hängt laut Arndt davon ab, ob sich Betriebe für die Anschaffung eines Fototerminals oder den Kauf einer Software-Lösung entscheiden. Es sei aber auch möglich, eine Gebühr für jedes Foto-Upload in die Cloud zu zahlen. „Hier müssen Betriebe rechnen, welche Lösung für sie wirtschaftlicher ist“, sagt er. Die Gebühr für einen Upload koste pro Bilder weniger als 1 Euro, die Software-Lösung liege im mittleren dreistelligen Euro-Bereich und der Preis für einen Fototerminal etwa zwischen 3.000 bis 4.000 Euro.

Kritisch sieht Arndt, dass Behörden künftig auch selbst Passbilder erstellen können: „Das ist schlecht für das Handwerk.“ An die lokalen Behörden appelliert der Bundesinnungsmeister daher, auch weiterhin auf lokale Betriebe zu setzen. Er geht davon aus, dass viele Menschen auch in Zukunft darauf Wert legen, dass sie auf dem Passfoto gut aussehen und empfiehlt ihnen auch für neue Passfotos den Gang zum Berufsfotografen.

Digitales Lichtbild: Warum werden die Regeln ab 1. Mai 2025 geändert?

Mit Hilfe der neuen Regeln will das Bundesinnenministerium Manipulationen bei Passbildern verhindern und sogenanntem Morphing entgegenwirken. Morphing ist eine Technik bei der Bildbearbeitung, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeige dann die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild, so das Ministerium.

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