Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
Steuern

Kein Minijob für geschäftsführende GmbH-Gesellschafter

Steuernachzahlung für einen Minijob: Weil eine GmbH ihren Alleingesellschafter als Minijobber beschäftigte, muss sie nun Lohnsteuer nachzahlen.

1 Min.21.03.2025, 13:06 Uhr
Von
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Eine Nahaufnahme einer blauen Lohn-/ Gehaltsabrechnung.
Auf die Rechtsmacht des Geschäftsführers kommt es an: Allein- und Mehrheitsgesellschafter können nicht als Minijobber versteuert werden. Wißmann Design – Fotolia.com

Zitiervorschlag

Kein Minijob für geschäftsführende GmbH-Gesellschafter. In: /recht/kein-minijob-fuer-geschaeftsfuehrende-gmbh-gesellschafter, 21.03.2025, /recht/kein-minijob-fuer-geschaeftsfuehrende-gmbh-gesellschafter (abgerufen am: 05.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

SteuerrechtPersonal
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Der Fall: Eine GmbH bietet Hausmeisterdienste an. Sie beschäftigt ihren Alleingesellschafter als Geschäftsführer auf Minijob-Basis für zehn Stunden pro Woche. An die Minijobzentrale führt die GmbH pauschale Sozialabgaben und zwei Prozent Lohnsteuer ab. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung entscheiden die Prüfer, dass der Geschäftsführer kein Beschäftigter im sozialrechtlichen Sinn ist. Die Pauschalversteuerung des Geschäftsführergehalts sei daher nicht zulässig. Das Finanzamt fordert daraufhin von der GmbH Steuern in Höhe von rund 3.000 Euro nach.

Das Urteil: Das Finanzgericht Sachsen hat die Klage der GmbH abgewiesen. Entscheidend für die steuerliche Behandlung sei nicht, ob die Einkommensgrenze für Minijobs eingehalten wird. Es komme darauf an, ob der Geschäftsführer über die „Rechtsmacht“ verfügt, die Geschicke des Unternehmens durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung zu bestimmen. Eine solche Rechtsmacht hätten Gesellschafter mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Stammkapital, aber auch Gesellschafter mit umfassender Sperrminorität. Ist der Geschäftsführer – wie in diesem Fall – alleiniger Gesellschafter, sei die Situation eindeutig: Er sei nicht weisungsgebunden und sozialrechtlich kein Beschäftigter. Folglich sei die Pauschalversteuerung als Minijob unzulässig. So sieht das auch der Bundesfinanzhof, der in letzter Instanz die Klage ebenfalls abgewiesen hat. (Beschluss vom 9. August 2023, Az. VI B 1/23)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Empfohlene Artikel

Auf einem Dokument mit dem Namen "Erbschaftssteuererklärung" liegt ein 100 Euro Schein, ein Kugelschreiber und zwei Münzen.
Direktversicherung

Wann zahlen Hinterbliebene doppelt Steuern?

Nicht verheiratete Paare sind im Todesfall im Nachteil: Auf das Geld von der Direktversicherung fallen Einkommen- und Erbschaftsteuer an.

Steuererklärung
Prokuristin Inga Köllner und Debitorenbuchhalterin Jessica Kleber (vorne im Bild) im Büro von Herden & Köllner Haustechnik in Hannover
Empfangspflicht kommt ab 2027

„Zum Glück gibt es die E-Rechnung“

Mit der E-Rechnung hat Inga Köllner bislang gute Erfahrungen gemacht. Hier sagt sie, welche Vorteile sie im Betriebsalltag spürt und wie sie sich auf die Ausstellungspflicht vorbereitet.

Digitalisierung
Ein Team feiert bei der Arbeit: Durch die Luft fliegt Konfetti und die Mitarbeitenden haben Sektgläser in der Hand.
Zehn Tipps

So setzen Sie die Weihnachtsfeier 2026 von der Steuer ab

Sie planen eine Weihnachtsfeier für Ihr Team? Diese Steuerregeln sollten Sie vor und nach der Feier beachten – damit nicht alle für Ihre Party zahlen.

Steuerrecht