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Urteil

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer 19.000 Euro

Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen? Unternehmer müssen Kunden in diesem Fall auf ihr Widerrufsrecht aufmerksam machen. Sonst kann es teuer werden.

1 Min.23.05.2025, 16:03 Uhr
Von
Katharina Wolf
Katharina Wolf
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Zwei Personen besprechen Vertragsunterlagen an einem Tisch. Sichtbar sind lediglich ihre Arme und ein Dokument, auf das eine Person mit einem Stift zeigt.
Auch im Handwerk können Kunden ein Widerrufsrecht haben. REDPIXEL - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer 19.000 Euro. In: /recht/fehlende-widerrufsbelehrung-kostet-gartenbauer-19000-euro, 23.05.2025, /recht/fehlende-widerrufsbelehrung-kostet-gartenbauer-19000-euro (abgerufen am: 05.11.2026)

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Katharina Wolf
Katharina Wolf

Freie Autorin für Betriebsführung und Politik & Wirtschaft

Der Fall: Ein Kunde gab bei einem Gartenbaubetrieb bei einem Termin auf seinem Grundstück umfangreiche Arbeiten in Auftrag. Nach deren Abschluss stellte der Betrieb 19.000 Euro in Rechnung. Doch es kam zu Streit: Der Kunde zweifelte den Stundenlohn und die Prüffähigkeit der Rechnung an. Der Gartenbesitzer verweigerte schließlich die Zahlung und widerrief den Vertrag. Der Streit landete vor Gericht.

Das Urteil: Das Landgericht Frankenthal entschied im Sinne des Kunden. Das Problem: Da der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Gartenbaubetriebs geschlossen wurde, hätte der Unternehmer seinen Kunden auf dessen Widerrufsrecht hinweisen müssen. Dies hatte er nicht getan. Somit gelte in diesem Fall eine Höchstfrist von einem Jahr und vierzehn Tagen für den Widerruf, entschieden die Richter. Diese Frist hatte der Gartenbesitzer eingehalten. Der Anspruch des Werkunternehmers auf Werklohn sei dadurch vollständig entfallen, heißt es im Urteil.

Bitter für den Gartenbauer: Aufgrund der unterlassenen Belehrung konnte er auch keinen Wertersatz oder einen sonstigen Ausgleich für seine Arbeit verlangen. Die Richter bezogen sich dabei auf das europäische Verbraucherschutzrecht. Unterlassene Widerrufsbelehrung erfordern demnach eine Sanktion der Unternehmen, um sie künftig zu einer ordnungsgemäßen Belehrung anzuhalten, so die Kammer. (Urteil vom 15. April 2025, Az. 8 O 214/24).

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