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Neue Vergütungen im Überblick

Tariflöhne im Bauhauptgewerbe: Was ab 1. April 2026 gilt

Am 1. April 2026 soll die Ost-West-Angleichung der Löhne und Gehälter im Baugewerbe abgeschlossen werden. Das sind die Löhne im Überblick.

2 Min.30.03.2026, 13:29 Uhr (Aktualisiert am 05.06.2026, 11:36 Uhr)
Von
Jorina Tenberg
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Mit der aktuellen Tariferhöhung setzen die Tarifparteien die dritte Stufe des Bau-Tarifabschlusses aus dem Jahr 2024 um.
Mit der aktuellen Tariferhöhung setzen die Tarifparteien die dritte Stufe des Bau-Tarifabschlusses aus dem Jahr 2024 um. MaxSafaniuk - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Tariflöhne im Bauhauptgewerbe: Was ab 1. April 2026 gilt. In: /politik-und-wirtschaft/tarifloehne-im-bauhauptgewerbe-was-ab-1-april-2026-gilt, 30.03.2026, /politik-und-wirtschaft/tarifloehne-im-bauhauptgewerbe-was-ab-1-april-2026-gilt (abgerufen am: 04.11.2026)

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2024 haben sich Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) auf einen drei-jährigen Tarifvertrag für das Baugewerbe geeinigt. Am 1. April 2026 beginnt seine dritte und letzte Erhöhung. Die Löhne und Gehälter sollen im Bauhauptgewerbe in Westdeutschland um 3,9 Prozent und in Ostdeutschland um 5,3 Prozent steigen.

Damit werde laut der IG Bau erstmals seit der deutschen Wiedervereinigung ein einheitliches Einkommensniveau in Deutschland erreicht. „Das ist ein historischer Schritt. Mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung gilt endlich: Ein Land – ein Lohn, ein Gehalt“, sagt Carsten Burckhardt, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und im Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe zuständig.

Auszubildende, Anstellte und Poliere: Diese Löhne, Gehälter und Vergütungen gelten jetzt

Der aktuelle Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe regelt unter anderem die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch die Vergütungen für Auszubildende geregelt. Was ab 1. April 2026 für die Betriebe und Beschäftigte gilt, haben wir in den folgenden Tabellen zusammengefasst:

  • In der Tabelle 1 sehen Sie, welcher Tariflohn für die einzelnen Lohngruppen gilt. Dort sind sowohl der Tarifstundenlohn, der Bauzuschlag und der Gesamtarifstundenlohn aufgeführt.
  • In der Tabelle 2 können Sie ablesen,welche monatliche Ausbildungsvergütungen für Auszubildende im gewerblichen Bereichen, für das feuerungstechnische Gewerbe und für Poliere gilt.
  • Und in Tabelle 3 sind die Monatsgehälter für Angestellte und Poliere im Bauhauptgewerbe aufgeführt.

Tarifvertrag für das Baugewerbe: Gilt bis zum 31. März 2027

Nach Angaben der Gewerkschaften arbeiten deutschlandweit rund 920.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe – allein im Westen seien es deutlich mehr als 600.000. Der derzeitige Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2027.

Weitere Infos zum Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe finden Sie im Beitrag „Tarifvertrag Bau 2024 beschlossen: Details zu den Erhöhungen“.

Leserfrage: Sind die neuen Bautariflöhne allgemeinverbindlich?

Update: Ein handwerk.com-Leser wollte von uns wissen, ob neuen Löhne grundsätzlich für alle Betriebe im Bauhauptgewerbe gelten oder ob sie nur für tarifgebundene Betriebe gelten? Wir haben daraufhin bei der IG Bau nachgefragt. Das ist die Antwort der Gewerkschaft: "Die Lohn- und Gehaltstarifverträge von 2024 im Bauhauptgewerbe sind nicht allgemeinverbindlich, damit gelten sie nur für die Betriebe, die tarifgebunden sind oder auf die Tarifverträge Bezug nehmen."

Der Bundestag in Berlin.

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