Bei den Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk hat der Bundesinnungsverband jetzt ein Angebot vorgelegt. Doch die Gewerkschaft lehnt ab und kündigt Protest an.
Aktuell laufen Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): In der zweiten Verhandlungsrunde hat der BIV, der die Arbeitgeberseite vertritt, nun erstmals ein Angebot vorgelegt. Das sieht Folgendes vor:
Der Vorsitzende der BIV-Verhandlungskommission, Christian Kloevekorn, bezeichnet das Angebot als „verantwortungsvoll und tragfähig“. Der Verband verweist auf die schwierige wirtschaftliche Lage, Belastungen für die Betriebe und steigende Sozialversicherungsbeiträge.
Der Vorschlag der Arbeitgeberseite sehe deshalb zunächst eine viermonatige Übergangsphase zur Stabilisierung vor. So würden Löhne bis zum 30. April 2027 auf dem Niveau von 2026 fortgeschrieben. Dann gebe es in zwei Schritten in Summe 3,4 Prozent mehr Lohn innerhalb einer 24-monatigen Laufzeit.
Die IG BAU lehnt das Angebot des BIV ab und kündigt eine Protestkundgebung für 3. November in Köln an. Die Gewerkschaft kritisiert vor allem die ausbleibende Erhöhung zu Beginn der Laufzeit. „Das kommt bei den Beschäftigten gar nicht gut an“, sagt Zeynep Bicici, die im IG BAU-Bundesvorstand unter anderem zuständig für das Gebäudereiniger-Handwerk und Verhandlungsführerin ist.
In der aktuellen Tarifrunde fordert die IG BAU ein Plus von zwei Euro pro Stunde für alle Lohngruppen – bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Für den Branchenmindestlohn, den Arbeitgeber für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) zahlen, hätte das einen Anstieg auf 17 Euro zur Folge. Und für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) fordert die Gewerkschaft die Anhebung der Lohnuntergrenze auf 20,40 Euro pro Stunde.
Bicici begründet die Forderung mit den Belastungen durch hohe Lebenshaltungskosten. Das Arbeitgeberangebot reiche aus Sicht der IG BAU nicht aus, um diese aufzufangen. Ein weiterer Kritikpunkt der Gewerkschaft ist der Abstand zwischen dem gesetzlichem Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde und der Branchenmindestlohn bei 15 Euro – das entspricht einem Abstand von 1,10 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro. Sollte der Branchenmindestlohn – wie im Arbeitgeberangebot vorgesehen – zunächst unverändert bleiben, würde der Abstand für vier Monate nur noch 40 Cent betragen. Ab Mai 2027 wären es 67 Cent.
Auf den bislang geltenden Tarifvertrag hatten sich der Bundesinnungsverband und die IG BAU Ende 2024 geeinigt. Demnach gelten seit Anfang 2026 folgende Lohnuntergrenzen im Gebäudereiniger-Handwerk:
Die Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung sollen laut den Tarifvertragsparteien am 3. November in Köln fortgesetzt werden. Der Bundesinnungsverband plädiert dafür, die Verhandlungen konstruktiv fortzusetzen. Die Arbeitgeberseite stellt aber auch klar, was sie von IG BAU erwartet: Die Gewerkschaft müsse die Zeit bis zur nächsten Tarifrunde nutzen, „um ihre Forderungen an die wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und damit den Weg für eine tragfähige Einigung zu ebnen."
Doch die IG BAU kündigt an, dass sie an ihrer Tarifforderung festhalten will und dass sie die nächste Verhandlungsrunde mit einer Protestkundgebung in der Kölner Innenstadt begleiten will. „Wir werden viele und wir werden sehr laut sein“, sagt Gewerkschafterin Bicici. „Wir werden den Arbeitgebern zeigen, dass wir es ernst meinen mit unseren Forderungen. Und wenn das auch nicht hilft, werden wir streiken.“

Wir filtern für Sie die wichtigsten Themen: Unser Newsletter bringt Klarheit – praxisnah und regelmäßig ins Postfach.