Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
Politik und Gesellschaft

Rückkehr zur Meisterpflicht: Das plant die Große Koalition

Über die Wiedereinführung der Meisterpflicht wird seit Jahren diskutiert. Jetzt hat die Große Koalition konkrete Pläne für einige Gewerke vorgelegt.

2 Min.10.09.2019, 10:57 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Fliesenleger bringt Fliesen an einer Wand an.
Fliesenleger bringt Fliesen an einer Wand an. yunava1 - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Rückkehr zur Meisterpflicht: Das plant die Große Koalition. In: /politik-und-wirtschaft/rueckkehr-zur-meisterpflicht-das-plant-die-grosse-koalition, 10.09.2019, /politik-und-wirtschaft/rueckkehr-zur-meisterpflicht-das-plant-die-grosse-koalition (abgerufen am: 06.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Auf einen Blick

Laut den Plänen der Koalitionsfraktionen soll die Meisterpflicht Anfang 2020 in zwölf Gewerken wieder eingeführt werden. Darunter auch in einigen Bau- und Ausbaugewerken.

Nach der Einigung in der Koalition ist jetzt das Bundeswirtschaftsministerium gefordert. Das muss einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, bevor sich der Bundestag mit dem Vorhaben befassen kann.

Aus dem Handwerk gibt es bereits erste Reaktionen. ZDH und ZDB begrüßen die Pläne der Koalition.

Relevante Themen

GesetzgebungBildungGesellschaft
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Die Koalition von CDU, CSU und SPD ist 2018 mit einem Versprechen in Berlin angetreten: Sie wollte prüfen, in welchen Berufsbildern die Meisterpflicht EU-konform wieder eingeführt werden kann. So steht es im Koalitionsvertrag. Mittlerweile ist die Große Koalition einen Schritt weiter. Denn wie die Abgeordneten Carsten Linnemann (CDU) und Sören Bartol (SPD) gemeinsam bekannt gaben, planen die Regierungsfraktionen, die Meisterpflicht in 12 Gewerken Anfang 2020 wieder einzuführen.

Diese 12 Gewerke sollen wieder meisterpflichtig werden

Laut Linnemann und Bartol ist es für die Wiedereinführung der Meisterpflicht entscheidend, ob es sich um gefahrengeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Zudem sollen bei der Rückvermeisterung auch solche Gewerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind.

Geplant ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht den Wirtschaftspolitikern zufolge für folgende Gewerke:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

„Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz“, ergänzen Linnemann und Bartol.

Der Koalitionsausschuss hat die Pläne der Wirtschaftspolitiker von Union und SPD mittlerweile abgesegnet. Damit ist jetzt das Bundeswirtschaftsministerium am Zug. Das muss in Abstimmung mit den anderen Ressorts einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Erst dann kann sich der Bundestag mit dem Thema befassen. Aus dem Handwerk gibt es trotzdem schon erste Reaktionen.

So reagiert das Handwerk auf die Ankündigung der Groko

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Ankündigung der Koalitionsfraktionen „ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation“. „Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich“, sagte er.

Seit der Novelle 2004 ist es nach Einschätzung von Wollseifer zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen. „Daher ist es gut, dass diese Fehlentwicklungen jetzt korrigiert werden sollen, um wieder mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz zu ermöglichen“, so der ZDH-Präsident.

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die Ankündigung der Koalitionsfraktionen. „Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europarechtlichen Aspekte auch in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Doch die sei bei den meisterfreien Gewerken in großen Teilen nicht mehr gegeben, so die Einschätzung von Pakleppa.

Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com halten wir Sie auf dem Laufenden. Hier geht’s zum kostenlosen Abo.

Empfohlene Artikel

Ein Friseur schneidet einer Kundin die Haare.
Zoll-Kontrollen

Schwarzarbeit: Mehr Verstöße im Friseurhandwerk

Die erste Schwerpunktkontrolle des Zolls nach der Gesetzesänderung zeigt einen massiven Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Personal
Ein Mann tippt etwas auf einer Computer-Tastatur. Über den Bild werden ein virtueller Ordner sowie virtuelle Dokumente eingeblendet.
euBP

Pflicht zu digitalen Entgeltunterlagen: Wer jetzt handeln muss

2026 endet die Befreiungsmöglichkeit: Ab 2027 müssen Arbeitgeber die Entgeltunterlagen ihrer Beschäftigten vollständig elektronisch führen. Was bedeutet das?

Digitalisierung
Ein Mann hält ein Notebook in der Hand und schaut ratlos auf den Bildschirm. Dabei krault er sich den Hinterkopf.
Ausstellungspflicht

E-Rechnung: Handwerksverband fordert Verschiebung auf 2028

Ab 2027 kommt auf Unternehmen die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung zu: Doch der Sächsische Handwerkstag fordert nun aufgrund triftiger Gründe, diese Pflicht um ein Jahr zu verschieben.

E-Rechnung