Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
Betrügerischer Anruf

Betrüger drohen Betrieb mit schlechter Google-Bewertung

Eine Anruferin bietet einem Betrieb an, negative Google-Bewertungen zu löschen. Doch der Betrieb wittert den Betrug am Telefon und verhindert Schlimmeres.

2 Min.08.11.2022, 10:33 Uhr
Von
Martina Jahn
Martina Jahn
Martina Jahn
Nahaufnahme eines Smartphones, welches von einer unbekannten Nummer angerufen wird.
Wenn eine unbekannte Anruferin einem Betrieb mit schlechten Google-Bewertungen Angst macht: Vorsicht vor einer neuen Betrugsmasche! terovesalainen - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Betrüger drohen Betrieb mit schlechter Google-Bewertung. In: /politik-und-wirtschaft/betrueger-drohen-betrieb-mit-schlechter-google-bewertung, 08.11.2022, /politik-und-wirtschaft/betrueger-drohen-betrieb-mit-schlechter-google-bewertung (abgerufen am: 04.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

DigitalisierungGesellschaftManagement
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Martina Jahn
Martina Jahn

Redakteurin für Betriebsführung, Politik & Wirtschaft und Akademie & Events

Zum Glück hat Ursula Wiedemann* an diesem Tag genau hingehört, als sie das Telefonat annahm. „Die Anruferin sagte, sie rufe im Auftrag von Google an. Ein Kunde habe eine negative Bewertung über unseren Betrieb geschrieben“, berichtet die Unternehmerfrau aus Hannover. Das Angebot der Anruferin: Wiedemann könne einen kostenfreien Antrag stellen, dann würde Google die negative Bewertung für den Malerbetrieb löschen und sie würde online nicht erscheinen.

Da sei Wiedemann hellhörig geworden: „Wir haben gar keine Website und bislang nur selten Bewertungen erhalten“, betont sie. Und überhaupt schließt sie am Telefon grundsätzlich keine Verträge ab und bespricht solche Entscheidungen erst mit ihrem Mann, dem Firmeninhaber. Also hat sie das Angebot abgelehnt.

Auf Nachfrage, wo sie die Bewertung denn einsehen kann, habe die Anruferin erläutert, dass die negative Bewertung noch nicht sichtbar sei. Sie würde erst nach 72 Stunden veröffentlicht werden. So lange habe der Betrieb Zeit, darauf zu reagieren und die angebliche Google-Mitarbeiterin zu beauftragen, die Bewertung zu löschen.

„Diese Betrugsmache ist pure Angstmache“

„Sie hat mich auch gefragt, ob sie mich wieder anrufen kann“, sagt Wiedemann. „Aber als sie einwilligte, sich in einer Woche wieder zu melden, wurde ich stutzig.“ Denn dann wären die 72 Stunden ja längst vorbei. „Mir war klar, dass es sich nur um eine neue Betrugsmasche handeln kann.“

Nach dem Telefonat hat die aufmerksame Unternehmerfrau die Telefonnummer mit Berliner Vorwahl zurückgerufen: „Der Ruf ging ins Leere“, sagt Wiedemann. Das habe sie in ihrer Reaktion bestärkt, am Telefon nicht vorschnell Zusagen zu machen, die ihr später unnötigen Ärger bereiten könnten.

„Das ist pure Angstmache“, ist Wiegemann überzeugt. Sie will mit ihrer Geschichte andere Betriebe warnen, damit sie nicht auf diesen Trick reinfallen.

*Name geändert

Tipp: Sie wollen mehr zum Thema Online-Bewertungen erfahren? Mit dem handwerk.com-Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit interessanten Infos. Hier geht es zur Anmeldung!

Empfohlene Artikel

Jannis Weidlich hinter seinem Meisterstück.
Vom Fachwerkbalken zum Meisterstück

Moderne Dokumentation: Eine Meisterstück-Reise auf Instagram

Aus Fachwerkbalken von 1760 entsteht ein Meisterstück: Tischlermeister Jannis Weidlich zeigt jeden Schritt auf Instagram. Mit Erfolg.

Holzhelden
Prokuristin Inga Köllner und Debitorenbuchhalterin Jessica Kleber (vorne im Bild) im Büro von Herden & Köllner Haustechnik in Hannover
Empfangspflicht kommt ab 2027

„Zum Glück gibt es die E-Rechnung“

Mit der E-Rechnung hat Inga Köllner bislang gute Erfahrungen gemacht. Hier sagt sie, welche Vorteile sie im Betriebsalltag spürt und wie sie sich auf die Ausstellungspflicht vorbereitet.

Digitalisierung
Ein Mann tippt etwas auf einer Computer-Tastatur. Über den Bild werden ein virtueller Ordner sowie virtuelle Dokumente eingeblendet.
euBP

Pflicht zu digitalen Entgeltunterlagen: Wer jetzt handeln muss

2026 endet die Befreiungsmöglichkeit: Ab 2027 müssen Arbeitgeber die Entgeltunterlagen ihrer Beschäftigten vollständig elektronisch führen. Was bedeutet das?

Digitalisierung