Erstmals kann die Beitragsbefreiung rückgängig gemacht werden. Auf Arbeitgeber kommt damit eine neue Aufgabe zu.
Wichtige Neuerung bei der Rente für Minijobber: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien ließ und bislang keinen Eigenanteil für die Rentenversicherung zahlt, kann diese Entscheidung ab Juli 2026 rückgängig machen. Bislang galt: Wer einmal verzichtet hatte, musste für die Dauer des Minijobs dabei bleiben.
Damit kommt auch auf Arbeitgeber eine neue Aufgabe zu, wie die Minijob-Zentrale mitteilt.
Die Minijobber müssen die Aufhebung der Befreiung bei ihrem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch, also beispielsweise per E-Mail, beantragen. Die Betriebe müssen den Eingang des Antrags dokumentieren, die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten und der Minijob-Zentrale melden.
Die Befreiung gilt als aufgehoben, wenn die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung widerspricht.
Auf zwei wichtige Punkte weist die Minijob-Zentrale zudem hin: