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Löhne, Sonderzahlungen und Tarifsystem

Ab 1. Mai 2025: Neuer Tarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk

Laut dem Bundesinnungsverband gibt es eine Tarifeinigung im Schornsteinfegerhandwerk. Was ab 1. Mai 2025 für Betriebe und Beschäftigte gelten soll.

2 Min.21.05.2025, 11:58 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Eine Frau im Schornsteinfegeroutfit zeigt lächelnd den Daumen nach oben.
Tarifeinigung im Schornsteinfegerhandwerk: Der neue Bundestarifvertrag soll rückwirkend zum 1. Mai 2025 gelten, so der Bundesinnungsverband. DoraZett- stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Ab 1. Mai 2025: Neuer Tarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk. In: /politik-und-wirtschaft/ab-1-mai-2025-neuer-tarifvertrag-im-schornsteinfegerhandwerk, 21.05.2025, /politik-und-wirtschaft/ab-1-mai-2025-neuer-tarifvertrag-im-schornsteinfegerhandwerk (abgerufen am: 04.11.2026)

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Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Die Tarifvertragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk haben Anfang Mai auf einen neuen Bundestarifvertrag unterzeichnet. Das teilt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) mit, der die Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen vertreten hat.

Laut dem Bundesinnungsverband hat der neue Tarifvertrag eine Laufzeit von zwei Jahren und soll rückwirkend zum 1. Mai 2025 gelten. Der mit dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger geschlossene Vertrag sehe folgende Regelungen vor:

  • Stundenlöhne: Sie sollen um 5,5 Prozent erhöht werden.
  • Jahressonderzahlungen: Sie sollen von bislang 75 Prozent eines Monatsgehalts auf 100 Prozent angehoben werden.
  • Verschlankung des Tarifsystems: Es soll jetzt nur noch drei Lohngruppen geben, bislang waren es sechs. Laut BIV profitieren davon vor allem Berufseinsteiger, denn sie erhalten infolge der neuen Zuordnung „eine deutliche Erhöhung von mehr als 23 Prozent“.
  • Extra-Zuschlag für mehr Leistung: Angestellte, die auf Basis des geänderten Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes in Vertretung die Feuerstättenschau übernehmen und damit mehr Verantwortung tragen, erhalten laut dem neuen Tarifvertrag einen Zuschlag von 10 Prozent – und zwar zusätzlich zur Lohnerhöhung.

„Mit dem aktuellen Tarifabschluss möchten wir als Arbeitgeber Nachwuchskräfte in unserem Handwerk fördern und für die Meisterqualifikation motivieren“, sagt BIV-Präsident Alexis Gula. Vorteile sieht er auch in der Verschlankung der Lohngruppen, denn das verringere den bürokratischen Aufwand in den Betrieben.

Vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger, der in den Tarifverhandlungen die Arbeitnehmerseite verhandelt hat, gibt es noch keine Stellungnahme zur Tarifeinigung im Schornsteinfegerhandwerk.

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