Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Alltag? Eine aktuelle Untersuchung sammelt Erfahrungen aus den Betrieben. So nehmen Handwerker teil.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gehört seit fast drei Jahren zum Alltag für Unternehmer im Handwerk, die Mitarbeitende beschäftigen: Sie müssen seit dem 1. Januar 2023 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen.
Doch welche Be- oder Entlastung hat die eAU für die Praxis eigentlich gebracht? Genau das will das Statische Bundesamt jetzt mit einer Umfrage herausfinden, an der Handwerksbetriebe noch bis zum 30. Oktober 2026 teilnehmen können. Hier geht es zur Umfrage auf der Website der Behörde:
https://destatis.sslsurvey.de/RV4963_eAU_Wirtschaft/
Nach Angaben des Statischen Bundesamtes dauert die Beantwortung der Fragen etwa 10 Minuten.
Zahlreiche Verbände aus dem Handwerk verweisen auf ihren Webseiten auf die aktuelle Umfrage des Statischen Bundesamtes zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
„Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben ausdrücklich, sich an der Befragung zu beteiligen“, schreibt zum Beispiel der Baugewerbe-Verband Niedersachsen. Durch die Teilnahme hätten Betriebe die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit der eAU in die Untersuchung einfließen zu lassen. Eine hohe Beteiligung stärke die Aussagekraft der Ergebnisse und damit auch die Möglichkeit, die Anliegen der Unternehmen wirksam zu vertreten.
Auch der Baden-Württembergische Handwerkstag (Handwerk BW) macht aktuell auf die Umfrage aufmerksam und weist darauf hin, dass Betriebe dabei die Möglichkeit haben, „Schwierigkeiten im bestehenden Verfahren zu benennen und Vorschläge für eine einfachere Ausgestaltung einzubringen“
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung geht auf das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) zurück, dass Ende 2019 vom Bundestag beschlossen wurde. Die damalige Bundesregierung wollte durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte entlasten.

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