Stromkosten für Elektro-Dienstwagen steuerfrei erstatten: Diese Nachweise brauchen Arbeitgeber, wenn Mitarbeitende ein Fahrzeug zuhause laden.
Elektro- und Hybridfahrzeuge sind bei Arbeitnehmern als Dienstwagen gefragt – auch aus steuerlichen Gründen:
Bislang war dieser Auslagenersatz unkompliziert per Pauschalbetrag möglich. Doch das hat sich geändert: Seit Anfang 2026 sind Pauschalen für die Stromkostenerstattung nicht mehr erlaubt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regeln dafür in einem Schreiben neu gefasst: Arbeitgeber dürfen nur noch die tatsächlich angefallenen Stromkosten steuerfrei ersetzen. Das ist aufwändiger als die alte Regelung, da einige Nachweise erforderlich sind.
Mitarbeitende müssen die geladene Strommenge nachweisen. Das ist auf drei Wegen möglich:
Tipp: Steuerberater empfehlen, dass die Wallbox eichrechtskonform oder zumindest MID-zertifiziert sein sollte. MID steht für die europäische Messgeräterichtlinie „Measuring Instruments Directive“. Davon ist im BMF-Schreiben zwar nicht die Rede. Doch das Schreiben zielt auf objektiv richtige Werte ab – und die sind mit geeichten oder MID-konformen Zählern sicher nachweisbar.
Wie hoch die Kostenerstattung ausfällt, hängt außerdem vom Strompreis je Kilowattstunde ab. Für den Nachweis haben Arbeitgeber ein Wahlrecht:
Die Strompreispauschale ist für Arbeitgeber die einfachere Lösung. Auch für Mitarbeitende kann sie vorteilhaft sein, wenn ihr persönlicher Stromtarif unter der Pauschale liegt. Ist der Tarif höher, entsteht ein Nachteil.
Wichtig: Arbeitgeber können jedes Jahr neu zwischen diesen beiden Varianten wählen. Die gewählte Methode gilt dann für das gesamte Kalenderjahr.
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