Wenn Handwerker Anfahrtskosten berechnen, haben Kunden Fragen: Darf der das? Warum ist das so teuer? Muss ich das zahlen? Hier die Antworten.
Immer wieder führen die Anfahrtskosten in Handwerkerrechnungen zu Irritationen und Streit: Mal geht es darum, ob Fahrtzeiten Arbeitszeiten sind, mal um die Stundensätze und manchmal auch um ein Missverständnis. Was Handwerker und deren Kunden wissen müssen:
Eigentlich sollten die Anfahrtskosten in der Rechnung nicht überraschen. Denn Handwerker müssen Privatkunden über solche Kosten informieren. Das schreibt Paragraf 312a BGB vor.
„Handwerker sind dazu verpflichtet, Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten zu informieren“, sagt Hans-Georg Krahl. Er berät als externer Rechtsanwalt in Niedersachsen Betriebe der Landesfachverbände des Tischler- und des SHK-Handwerks. Er warnt: Ohne Vorab-Information „besteht kein Anspruch auf diese Kosten“.
Auch bei kurzfristigen telefonischen Aufträgen – zum Beispiel bei Notfällen und kurzfristigen Reparaturen – müssen Sie Ihre Kunden vorher genau informieren. Krahl empfiehlt, Kunden bei solchen Aufträgen immer gleich am Telefon die voraussichtlichen Kosten und Anfahrtskosten mitzuteilen. „Und dann würde ich mir den Auftrag samt Fahrtkosten und Verzicht auf das Widerrufsrecht vom Kunden schriftlich bestätigen lassen, sobald ich dort bin.“

Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Auftrag unerwartet größere Dimensionen annimmt:
Abrechnen können Betriebe die Fahrtkosten. Sie setzen sich zusammen aus den
Personalkosten berechnen: Für die Personalkosten setzen die Fahrtzeit multipliziert mit den jeweiligen Stundensätzen der Mitarbeitenden an:
Beispiel: Ein Meister und ein Geselle fahren zu einem Kundentermin. Die Anfahrt dauert 15 Minuten, danach geht es zurück in den Betrieb. Den Meister stellen Sie dem Kunden mit einem Stundensatz von 80 Euro netto in Rechnung, den Gesellen mit 50 Euro. Sie berechnen also
Die Personalkosten für die einfache Strecke betragen 32,50 Euro, für Hin- und Rückfahrt sind es 65 Euro.
Wichtig: Auch Azubis können Sie Kunden in Rechnung stellen.
Fahrzeugkosten berechnen: Die Fahrzeugkosten hängen vom Fahrzeugtyp ab und setzen sich zusammen aus
Mit dem Anfahrtskosten-Rechner von handwerk.com rechnen Sie es schnell aus: Laden Sie sich einfach die Excel-Datei herunter und tragen Sie Ihre individuellen Fahrzeugkosten und Personalkosten ein. So kommen Sie in vier Schritten zum Ergebnis.

Ja. Sie entscheiden, ob Sie Fahrzeugkosten und Fahrtzeiten genau abrechnen oder beides in einer Pauschale zusammenfassen. Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl empfiehlt die praktischere Pauschale: „Ich würde nach Entfernungskilometern staffeln, zum Beispiel fünf, 25 und 50 Kilometern und dabei die durchschnittlichen Fahrtzeiten und Fahrzeugkosten einkalkulieren.“
Warum liegen die Anfahrtskosten über der Entfernungspauschale 2026?
Manche Kunden sind irritiert: Seit Anfang 2026 gilt eine neue Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Pauschale gilt für Arbeitnehmer, die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. Wer denkt, so müssten auch Handwerker abrechnen, der irrt.
Diese Pauschale hat mit den Anfahrtskosten eines Handwerksbetriebs nichts zu tun. Die Betriebe stellen Kunden die vollen Kosten in Rechnung, die durch die Fahrt entstehen. Das heißt: Sie rechnen bei den Anfahrtskosten mit der Fahrtzeit und den Stundensätzen Ihrer Mitarbeitenden.
Wenn Sie mehrere Kunden nacheinander anfahren, müssen Sie die Fahrtkosten aufteilen. „Jeder muss nur für das zahlen, was er ausgelöst hat“, so Krahl.
Beispiel: Kunde A zahlt für die Anfahrt vom Betrieb. Geht es danach weiter zu Kunde B, so zahlt Kunde B die Strecke von A nach B und die Rückfahrt in den Betrieb.
Sie wissen noch nicht, ob Sie den Kunden vom Betrieb aus oder von einem anderen Kunden anfahren? Damit Sie die Anfahrtskosten nicht zu niedrig ansetzen, hat Krahl eine einfache Lösung: Setzen Sie die Hin- und Rückfahrt zwischen Betrieb und Kunde an. Fallen später die tatsächlichen Fahrtkosten geringer aus, wird sich kein Kunde beschweren.
Die Vorschrift des BGB zu den Anfahrtkosten gilt für Verträge mit Verbrauchern. Das Ziel dieser Regelung: Privatkunden sollen vor Vertragsabschluss wissen, welche Kosten auf sie zukommen.
Geschäftskunden fallen zwar nicht unter den Verbraucherschutz. Doch für sie gilt: Fahrtkosten können „nach der Verkehrssitte“ nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Anfahrtskostenrechner-Handwerk-2026

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