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Anfahrtskosten 2026: Wie viel dürfen Handwerker verlangen?

Wenn Handwerker Anfahrtskosten berechnen, haben Kunden Fragen: Darf der das? Warum ist das so teuer? Muss ich das zahlen? Hier die Antworten.

6 Min.05.11.2026, 10:27 Uhr
Von
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Tanken ist derzeit ein teures Vergnügen.
Anfahrtskosten gehen ins Geld. Handwerker müssen Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten informieren. Sonst besteht kein Anspruch auf diese Kosten. m.mphoto - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Anfahrtskosten 2026: Wie viel dürfen Handwerker verlangen?. In: /betriebsfuehrung/anfahrtskosten-2026-wie-viel-duerfen-handwerker-verlangen, 05.11.2026, /betriebsfuehrung/anfahrtskosten-2026-wie-viel-duerfen-handwerker-verlangen (abgerufen am: 05.11.2026)

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Auf einen Blick

Handwerker haben einen Anspruch auf einen Ersatz der Anfahrtskosten – wenn Sie Kunden darüber vor dem Auftrag informieren.

Ob Betriebe die Kosten pauschal oder genau abrechnen, ist ihre Entscheidung.

Bei der Berechnung helfen der Anfahrtskostenrechner von handwerk.com und eine Checkliste.

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Immer wieder führen die Anfahrtskosten in Handwerkerrechnungen zu Irritationen und Streit: Mal geht es darum, ob Fahrtzeiten Arbeitszeiten sind, mal um die Stundensätze und manchmal auch um ein Missverständnis. Was Handwerker und deren Kunden wissen müssen:

Wann müssen Kunden die Anfahrtskosten nicht bezahlen?

Eigentlich sollten die Anfahrtskosten in der Rechnung nicht überraschen. Denn Handwerker müssen Privatkunden über solche Kosten informieren. Das schreibt Paragraf 312a BGB vor.

„Handwerker sind dazu verpflichtet, Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten zu informieren“, sagt Hans-Georg Krahl. Er berät als externer Rechtsanwalt in Niedersachsen Betriebe der Landesfachverbände des Tischler- und des SHK-Handwerks. Er warnt: Ohne Vorab-Information „besteht kein Anspruch auf diese Kosten“.

Auch bei kurzfristigen telefonischen Aufträgen – zum Beispiel bei Notfällen und kurzfristigen Reparaturen – müssen Sie Ihre Kunden vorher genau informieren. Krahl empfiehlt, Kunden bei solchen Aufträgen immer gleich am Telefon die voraussichtlichen Kosten und Anfahrtskosten mitzuteilen. „Und dann würde ich mir den Auftrag samt Fahrtkosten und Verzicht auf das Widerrufsrecht vom Kunden schriftlich bestätigen lassen, sobald ich dort bin.“

Porträt Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl
„Der Kunde muss selbst ausrechnen können, was maximal auf ihn zukommt“, sagt Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl. Tischler Nord / Andrea Janssen

Wie informieren Handwerker ihre Kunden vorher richtig?

Informieren sollten Sie Ihre Kunden über die Anfahrtskosten im Angebot und im Vertrag.

Musterformulierung für eine Anfahrt:

Muster: „Für die Fahrtkosten zwischen Betrieb und Kunde berechnen wir gemäß unserer Entfernungspauschale X Euro pro Termin. Für diesen Auftrag wird voraussichtlich ein Termin erforderlich sein.“

Musterformulierung für mehrere Anfahrten:

Wenn Sie schon wissen, dass sie mehrere Anfahrten benötigen, passen Sie die Formulierung entsprechend an

Muster: „Für die Fahrtkosten zwischen Betrieb und Kunde berechnen wir gemäß unserer Entfernungspauschale X Euro pro Termin. Für diesen Auftrag werden voraussichtlich XXX Termine erforderlich sein.“

Musterformulierung für unsichere Zahl der Anfahrten:

Falls Sie nicht genau wissen, wie viele Termine Sie beim Kunden benötigen, müssen Sie ihn auch darüber informieren. „Der Kunde muss selbst ausrechnen können, was maximal auf ihn zukommt“, sagt Krahl.

Muster: „Für die Fahrtkosten zwischen Betrieb und Kunde berechnen wir gemäß unserer Entfernungspauschalen X Euro pro Termin. Für diesen Auftrag werden mindestens 2 Termine erforderlich sein, unter Umständen können aber auch 3 oder 4 Termine erforderlich sein.“

Kann ich bei Mehrarbeit zusätzliche Anfahrten geltend machen?

Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Auftrag unerwartet größere Dimensionen annimmt:

  • Ihr Kunde hat Zusatzwünsche? Dann vereinbaren Sie einen Nachtrag und nehmen darin auch die weiteren Anfahrten auf.
  • Ihre Aufwände liegen um mehr als 15 Prozent über dem Angebot, weil sich vor Ort unvorhersehbare Probleme ergeben? Dann informieren Sie Ihren Kunden darüber wie auch über die zusätzlichen Fahrtkosten schriftlich – und fragen ihn, ob Sie weitermachen sollen.

Welche Kosten dürfen Betriebe für die Anfahrt berechnen?

Abrechnen können Betriebe die Fahrtkosten. Sie setzen sich zusammen aus den

  • Personalkosten der Mitarbeitenden während der Fahrtzeit
  • Fahrzeugkosten je Kilometer

Personalkosten berechnen: Für die Personalkosten setzen die Fahrtzeit multipliziert mit den jeweiligen Stundensätzen der Mitarbeitenden an:

  • Meister
  • Gesellen
  • Helfer
  • Auszubildende

Beispiel: Ein Meister und ein Geselle fahren zu einem Kundentermin. Die Anfahrt dauert 15 Minuten, danach geht es zurück in den Betrieb. Den Meister stellen Sie dem Kunden mit einem Stundensatz von 80 Euro netto in Rechnung, den Gesellen mit 50 Euro. Sie berechnen also

  • Meister: 80 Euro × 15 Minuten/60 Minuten = 20,00 Euro
  • Geselle: 50 Euro × 15 Minuten/60 Minuten = 12,50 Euro

Die Personalkosten für die einfache Strecke betragen 32,50 Euro, für Hin- und Rückfahrt sind es 65 Euro.

Wichtig: Auch Azubis können Sie Kunden in Rechnung stellen.

Fahrzeugkosten berechnen: Die Fahrzeugkosten hängen vom Fahrzeugtyp ab und setzen sich zusammen aus

  • Verbrauch pro Kilometer
  • anteiligen Anschaffungskosten: Abschreibung nach AfA‑Tabelle
  • anteiligen Unterhaltskosten wie Versicherungsgebühren, Reparaturen und Wartung.

Anfahrtskosten-Rechner per Excel

Mit dem Anfahrtskosten-Rechner von handwerk.com rechnen Sie es schnell aus: Laden Sie sich einfach die Excel-Datei herunter und tragen Sie Ihre individuellen Fahrzeugkosten und Personalkosten ein. So kommen Sie in vier Schritten zum Ergebnis.

Screenshot Tabelle Anfahrtskosten
Mit dem Anfahrtskostenrechner für Handwerker ermitteln Sie die Anfahrtskosten zwischen Betrieb und Kunde wie auch von Kunde zu Kunde. handwerk.com / Wiebking

Darf ich auch pauschal abrechnen?

Ja. Sie entscheiden, ob Sie Fahrzeugkosten und Fahrtzeiten genau abrechnen oder beides in einer Pauschale zusammenfassen. Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl empfiehlt die praktischere Pauschale: „Ich würde nach Entfernungskilometern staffeln, zum Beispiel fünf, 25 und 50 Kilometern und dabei die durchschnittlichen Fahrtzeiten und Fahrzeugkosten einkalkulieren.“ 

Warum liegen die Anfahrtskosten über der Entfernungspauschale 2026?

Manche Kunden sind irritiert: Seit Anfang 2026 gilt eine neue Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Pauschale gilt für Arbeitnehmer, die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. Wer denkt, so müssten auch Handwerker abrechnen, der irrt.

Diese Pauschale hat mit den Anfahrtskosten eines Handwerksbetriebs nichts zu tun. Die Betriebe stellen Kunden die vollen Kosten in Rechnung, die durch die Fahrt entstehen. Das heißt: Sie rechnen bei den Anfahrtskosten mit der Fahrtzeit und den Stundensätzen Ihrer Mitarbeitenden.

Wie rechne ich Fahrten zu mehreren Kunden nacheinander ab?

Wenn Sie mehrere Kunden nacheinander anfahren, müssen Sie die Fahrtkosten aufteilen. „Jeder muss nur für das zahlen, was er ausgelöst hat“, so Krahl.

Beispiel: Kunde A zahlt für die Anfahrt vom Betrieb. Geht es danach weiter zu Kunde B, so zahlt Kunde B die Strecke von A nach B und die Rückfahrt in den Betrieb.

Wie kalkuliere ich die Anfahrt, wenn die genaue Strecke vorab noch nicht feststeht?

Sie wissen noch nicht, ob Sie den Kunden vom Betrieb aus oder von einem anderen Kunden anfahren? Damit Sie die Anfahrtskosten nicht zu niedrig ansetzen, hat Krahl eine einfache Lösung: Setzen Sie die Hin- und Rückfahrt zwischen Betrieb und Kunde an. Fallen später die tatsächlichen Fahrtkosten geringer aus, wird sich kein Kunde beschweren.

Was gilt für Geschäftskunden?

Die Vorschrift des BGB zu den Anfahrtkosten gilt für Verträge mit Verbrauchern. Das Ziel dieser Regelung: Privatkunden sollen vor Vertragsabschluss wissen, welche Kosten auf sie zukommen.

Geschäftskunden fallen zwar nicht unter den Verbraucherschutz. Doch für sie gilt: Fahrtkosten können „nach der Verkehrssitte“ nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Checkliste: So stellen Sie Anfahrtskosten korrekt in Rechnung:

  • Entscheiden: Wollen Sie die Anfahrtskosten pauschal in Rechnung stellen oder Fahrtzeiten und Fahrzeugkosten jeweils genau berechnen? Beides ist erlaubt.
  • Kalkulieren: Wenn Sie die Kosten genau berechnen, rechnen Sie für die Fahrzeiten mit den Netto-Stundensätzen, die Sie dem Kunden in Rechnung stellen. Die Fahrzeugkosten hängen von Strecke und Verbrauch ab, aber auch Abschreibungen, Versicherung, Wartung und Reparatur können Sie anteilig hinzurechnen.
  • Informieren: Verbraucher müssen vor Vertragsunterschrift wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Dazu gehören auch die Anfahrtskosten. Informieren Sie Kunden im Angebot und im Vertrag über die Pauschale oder die genauen Kosten. 
  • Aktualisieren: Kommt es zu mehr Fahrten durch neue Kundenwünsche oder steigen die Aufwände wegen unvorhergesehener Probleme? Dann schreiben Sie einen Nachtrag für die zusätzlichen Leistungen und ergänzen darin auch die zusätzlichen Fahrten.
  • Abrechnen: Geht es vom Betrieb zum Kunden, können Sie Hin- und Rückfahrt berechnen. Bei Touren mit Anfahrten von einem Kunden zum nächsten dürfen Sie jeweils nur diese Strecke berechnen. Nur dem letzten Kunden auf der Tour dürfen Sie die Anfahrt vom vorherigen Kunden und die Rückfahrt in den Betrieb berechnen.

Download: Anfahrtskostenrechner 2026 von handwerk.com

Anfahrtskostenrechner-Handwerk-2026

XLSX (32KB)

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