Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
Steuern

Was ist ein angemessener Zins für das Verrechnungskonto?

Auch wenn Geldanlagen weniger bringen: Zu niedrig verzinste Gesellschafter-Darlehen aus dem Verrechnungskonto führen zu verdeckter Gewinnausschüttung.

1 Min.26.06.2023, 15:46 Uhr
Von
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Mehrere Euro-Geldscheine liegen auf einer Oberfläche verteilt. Darauf steht ein schwarzes Prozentzeichen.
Darlehen für Gesellschafter: Für die Nutzung des Verrechnungskontos müssen die Zinsen zwischen den marktüblichen Soll- und Habenzinsen liegen. Anthony Leopold – stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Was ist ein angemessener Zins für das Verrechnungskonto?. In: /steuern-und-finanzen/was-ist-ein-angemessener-zins-fuer-das-verrechnungskonto, 26.06.2023, /steuern-und-finanzen/was-ist-ein-angemessener-zins-fuer-das-verrechnungskonto (abgerufen am: 05.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

SteuerrechtFinanzierung
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Nutzt ein GmbH-Gesellschafter ein Verrechnungskonto für private Ausgaben, dann muss er Zinsen dafür zahlen. Zu niedrige Zinsen führen jedoch zu einer steuerpflichtigen verdeckten Gewinnausschüttung.

Strittig ist in solchen Fällen regelmäßig die Höhe der Verzinsung für das Verrechnungskonto. Hier hat der Bundesfinanzhof Klarheit geschaffen: Sofern es keine anderen Anhaltspunkte für einen angemessen Zinssatz gebe, müssten Unternehmen mit einem Mittelwert arbeiten. Dazu sollen sie die marktüblichen Sollzinsen für Darlehensnehmer und die marktüblichen Habenzinsen für Darlehensgeber ermitteln und daraus den Durchschnitt bilden. Es sei steuerlich nicht zu beanstanden, wenn sich Darlehensgeber und -nehmer „die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen“.

In dem behandelten Fall hätten die banküblichen Zinssätze für Kreditgeber knapp über 0 Prozent gelegen, die banküblichen Sollzinsen für Kreditnehmer bei etwas über 9 Prozent. Daher sei ein Zinssatz von 4,5 Prozent angemessen. (Urteil vom 22. Februar 2023, Az. I R 27/20)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Empfohlene Artikel

Auf einem Dokument mit dem Namen "Erbschaftssteuererklärung" liegt ein 100 Euro Schein, ein Kugelschreiber und zwei Münzen.
Direktversicherung

Wann zahlen Hinterbliebene doppelt Steuern?

Nicht verheiratete Paare sind im Todesfall im Nachteil: Auf das Geld von der Direktversicherung fallen Einkommen- und Erbschaftsteuer an.

Steuererklärung
Prokuristin Inga Köllner und Debitorenbuchhalterin Jessica Kleber (vorne im Bild) im Büro von Herden & Köllner Haustechnik in Hannover
Empfangspflicht kommt ab 2027

„Zum Glück gibt es die E-Rechnung“

Mit der E-Rechnung hat Inga Köllner bislang gute Erfahrungen gemacht. Hier sagt sie, welche Vorteile sie im Betriebsalltag spürt und wie sie sich auf die Ausstellungspflicht vorbereitet.

Digitalisierung
Ein Team feiert bei der Arbeit: Durch die Luft fliegt Konfetti und die Mitarbeitenden haben Sektgläser in der Hand.
Zehn Tipps

So setzen Sie die Weihnachtsfeier 2026 von der Steuer ab

Sie planen eine Weihnachtsfeier für Ihr Team? Diese Steuerregeln sollten Sie vor und nach der Feier beachten – damit nicht alle für Ihre Party zahlen.

Steuerrecht