Pauschalen nutzen oder die Kosten für ein Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen? Vieles ist möglich. 5 Tipps, was für Unternehmer im Homeoffice gilt.
Führen Sie einen Betrieb mit eigenen Geschäftsräumen, möchten aber auch die Arbeit von zu Hause steuerlich absetzen? Das Finanzamt zeigt sich beim Homeoffice oft streng, doch bestimmte Kosten können Sie geltend machen – pauschal oder sogar in voller Höhe. Ein Überblick:
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich nur dann komplett absetzen, wenn der Raum den Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit bildet. Für Handwerksunternehmer ist das selten der Fall. Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln, der als Büro eingerichtet ist und zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Unter diesen Voraussetzungen können Sie sämtliche Bürokosten, einschließlich der Raumkosten, als Betriebsausgaben absetzen.
Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, können Sie dennoch die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Seit 2023 erkennt das Finanzamt sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage an – maximal 1.260 Euro im Jahr. Auch Samstage und Sonntage zählen als Arbeitstage.
Voraussetzungen:
Ein eigenes Arbeitszimmer ist für die Homeoffice-Pauschale nicht nötig: Ob Sie am Küchentisch, auf der Couch oder in einer Ecke des Schlafzimmers arbeiten, bleibt Ihnen überlassen.
Tipp: Führen Sie eine schriftliche Übersicht über Ihre Homeoffice-Tage und -Zeiten. Diese brauchen Sie nur vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt.
Ob Sie das Arbeitszimmer vollständig absetzen oder nur die Homeoffice-Pauschale nutzen: Damit sind nur die Raumkosten abgedeckt. Sie können auch andere Kosten absetzen:
Arbeiten Sie im Homeoffice, entfällt die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das bedeutet: Sie können keine 38 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen.
Aber:
Schreiben Sie zu Hause Aufträge und Rechnungen, während Ihre Partnerin die Buchhaltung übernimmt? Dann profitieren Sie doppelt: Die Homeoffice-Pauschale gilt pro Person, nicht pro Haushalt.

Bleiben Sie auf der sicheren Seite: Unser Newsletter liefert Ihnen regelmäßig praxisnahe