So setzen Sie als Unternehmer Ihr Homeoffice ab
Pauschalen nutzen oder die Kosten für ein Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen? Vieles ist möglich. 5 Tipps, was für Unternehmer im Homeoffice gilt.
Auf einen Blick
Führen Sie einen Betrieb mit eigenen Geschäftsräumen, möchten aber auch die Arbeit von zu Hause steuerlich absetzen? Das Finanzamt zeigt sich beim Homeoffice oft streng, doch bestimmte Kosten können Sie geltend machen – pauschal oder sogar in voller Höhe. Ein Überblick:
1. So setzen Sie Arbeitszimmer komplett ab
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich nur dann komplett absetzen, wenn der Raum den Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit bildet. Für Handwerksunternehmer ist das selten der Fall. Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln, der als Büro eingerichtet ist und zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Unter diesen Voraussetzungen können Sie sämtliche Bürokosten, einschließlich der Raumkosten, als Betriebsausgaben absetzen.
2. Einfacher: die Homeoffice-Pauschale nutzen
Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, können Sie dennoch die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Seit 2023 erkennt das Finanzamt sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage an – maximal 1.260 Euro im Jahr. Auch Samstage und Sonntage zählen als Arbeitstage.
Voraussetzungen:
- Sie arbeiten an solchen Tagen mehr als die Hälfte der Zeit zu Hause.
- Termine bei Kunden, Geschäftspartnern oder auf Baustellen sind kein Problem, solange die Termine inklusive Fahrzeiten weniger als 50 Prozent der Arbeitszeit betragen.
- Fahrten in den Betrieb schließt die Pauschale jedoch aus. Selbst ein kurzer Besuch, etwa um Unterlagen zu holen, macht den Anspruch zunichte. Es sei denn, Ihnen steht im Betrieb kein Arbeitsplatz für Büroarbeiten zur Verfügung. In diesem Fall können Sie die Pauschale auch dann ansetzen, wenn Sie mehr Zeit im Betrieb verbracht haben.
Ein eigenes Arbeitszimmer ist für die Homeoffice-Pauschale nicht nötig: Ob Sie am Küchentisch, auf der Couch oder in einer Ecke des Schlafzimmers arbeiten, bleibt Ihnen überlassen.
Tipp: Führen Sie eine schriftliche Übersicht über Ihre Homeoffice-Tage und -Zeiten. Diese brauchen Sie nur vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt.
3. So setzen Sie Ausstattung, Hardware und Telefonkosten zusätzlich ab
Ob Sie das Arbeitszimmer vollständig absetzen oder nur die Homeoffice-Pauschale nutzen: Damit sind nur die Raumkosten abgedeckt. Sie können auch andere Kosten absetzen:
- Ausstattung: Dazu zählen etwa ein Schreibtisch, ein Bürostuhl und Regale. Solche Gegenstände bis jeweils 800 Euro netto können Sie als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Anschaffungsjahr vollständig absetzen. Teurere Anschaffungen müssen Sie über die Nutzungsdauer abschreiben. Die Kosten erkennt das Finanzamt auch dann an, wenn Sie nur stundenweise von zu Hause arbeiten, die Gegenstände aber fast ausschließlich beruflich nutzen.
- Hardware, wie zum Beispiel ein PC samt Monitor und Drucker dürfen Sie wahlweise komplett im Anschaffungsjahr oder über drei Jahre verteilt abschreiben. Das Finanzamt geht dabei in der Regel von einer gemischten Nutzung aus und akzeptiert 50 Prozent der Kosten. Vollständig können Sie die Hardware absetzen, wenn Sie eine berufliche Nutzung von mindestens 90 Prozent nachweisen.
- Telefon- und Internetkosten: Pauschal erkennt das Finanzamt 20 Prozent an, maximal 20 Euro pro Monat. Für höhere Anteile müssen Sie die berufliche Nutzung nachweisen. Setzen Sie die vollen Kosten an, verlangt das Finanzamt einen Nachweis, dass der berufliche Anteil mindestens 90 Prozent beträgt.
4. Denken Sie an die Fahrtkosten!
Arbeiten Sie im Homeoffice, entfällt die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das bedeutet: Sie können keine 38 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen.
Aber:
- Haben Sie im Betrieb keinen Arbeitsplatz für Büroarbeiten, dürfen Sie die Pendlerpauschale zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale nutzen, wenn Sie zwischendurch in den Betrieb müssen.
- Fahrtkosten zu Kunden oder Geschäftspartnern sind immer Betriebsausgaben. Haben Sie trotz Außenterminen mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbracht, können Sie zusätzlich die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag ansetzen.
5. Paare profitieren doppelt
Schreiben Sie zu Hause Aufträge und Rechnungen, während Ihre Partnerin die Buchhaltung übernimmt? Dann profitieren Sie doppelt: Die Homeoffice-Pauschale gilt pro Person, nicht pro Haushalt.

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