Neue E-Auto-Prämie startet: Antrag jetzt möglich
Das Förderportal ist jetzt freigeschaltet: Das zuständige Bundesministerium rechnet mit Zuschüssen für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Was das Kfz-Handwerk dazu sagt.
Wer die neue Kaufprämie für Elektroautos nutzen will, kann die staatliche Unterstützung ab sofort beantragen. Das entsprechende Portal wurde während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Das Antragsverfahren soll digital ablaufen. Nötig ist dafür eine sogenannte BundID – das ist ein Konto, mit dem man sich online bei Behörden ausweisen kann.
Das Programm helfe dem Klima, der Industrie und einkommensschwachen Haushalten, die mehr Geld bekämen, sagte Schneider. Und: „Elektroautofahren macht auch verdammt viel Spaß.“
E-Auto-Prämie: Was gefördert wird
Förderfähig sind Kauf und Leasing neuer Elektroautos, bestimmter Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Letztere sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen. Voraussetzung ist eine Zulassung des Fahrzeugs seit dem 1. Januar 2026. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Fördermittel sollen für bis zu 800.000 Fahrzeuge ausreichen. „Förderung kann bis zu ein Jahr nach Zulassung beantragt werden“, sagte Schneider. „Es bleibt also genügend Zeit.“
“Die Kaufprämie ist ein wichtiger Baustein, um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen und den privaten E-Auto-Markt gezielt zu beleben.”

ZDK: Kundeninteresse an Elektromobilität zieht an
Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist das Kundeninteresse an der Elektromobilität aktuell spürbar angestiegen – das gelte sowohl für Neu- als auch bei Gebrauchtfahrzeugen.
„Die Kaufprämie ist ein wichtiger Baustein, um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen und den privaten E-Auto-Markt gezielt zu beleben“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Autohäuser stünden bereit, um die Kunden für diese Förderung zu begeistern.
„Damit sich die Betriebe auf diese Kernaufgabe konzentrieren können, brauchen sie im Beratungsgespräch maximale Rückendeckung“, betont Peckruhn. Er weist allerdings darauf hin, dass der Handel die individuellen Voraussetzungen der Antragsteller nicht abschließend könne. Der ZDK-Präsident stellte daher klar, was das Kfz-Handwerk von Bundesumweltministerium und BAFA erwartet: „Eine einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird, würde den Betrieben die nötige Sicherheit geben und für alle Beteiligten ein bürokratisch faires Fundament schaffen.”
Auch der für die E-Auto-Prämie zur Verfügung stehende Fördertopf beschäftigt den ZDK. Der Verband wünscht sich diesbezüglich Transparenz und hat auch einen Vorschlag, wie das aussehen kann: „Eine offene, sich live aktualisierende Budget-Übersicht würde sowohl dem Handel als auch den Autokäufern von Anfang an eine optimale Planbarkeit und finanzielle Sicherheit garantieren. (dpa/aml)

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