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Lohnfortzahlung für Minijobber: Erstattung ist möglich

Krank oder schwanger: Wenn Minijobber ausfallen, übernimmt Ihre Arbeitgeberversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten. Allerdings kommt es auf die Betriebsgröße an.

1 Min.19.04.2023, 18:17 Uhr
Von
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Eine schwangere Frau in gelben Handschuhe und blauen Top hält sich den Bauch.
Sie beschäftigen eine schwangere Minijobberin? Dann bekommen Sie zum Beispiel den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet. VIS Fine Arts – stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Lohnfortzahlung für Minijobber: Erstattung ist möglich. In: /steuern-und-finanzen/lohnfortzahlung-fuer-minijobber-erstattung-ist-moeglich, 19.04.2023, /steuern-und-finanzen/lohnfortzahlung-fuer-minijobber-erstattung-ist-moeglich (abgerufen am: 05.11.2026)

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Katharina Wolf
Katharina Wolf

Freie Autorin für Betriebsführung und Politik & Wirtschaft

Betriebe können sich große Teile der Kosten für die Lohnfortzahlung ihrer Minjobber erstatten lassen. Darauf weist die Minijob-Zentrale in einem aktuellen Blogbeitrag hin.

Demnach werden Arbeitgebern 80 Prozent der Aufwendungen für die Lohnfortzahlung bei Krankheit erstattet, wenn der Betrieb bis zu 30 Mitarbeitende beschäftigt.

Aufwendungen für den Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten und für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld werden allen Betrieben unabhängig von ihrer Größe zu 100 Prozent erstattet.

Einen entsprechenden Antrag können Arbeitgeber an die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See stellen. Dies könne über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über die maschinelle Ausfüllhilfe sv.net geschehen, so die Minijob-Zentrale.

Finanziert wird die Erstattung über die Umlagen U1 und U2, die Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abführen.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten folgende Umlagesätze:

  • Umlage U1: 1,1 Prozent
  • Umlage U2: 0,24 Prozent

Am Umlageverfahren U1 zum Ausgleich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nehmen nur Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern teil. Auf der Internetseite der Arbeitgeberversicherung lässt sich prüfen, ob Ihr Betrieb zur Teilnahme verpflichtet ist. An der Umlage U2 nehmen alle Betriebe teil.

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