Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
E-Rechnung

E-Rechnung: Was ist das und welche Formate gibt es?

Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine PDF-Datei. Die Rechnung muss bestimmte Kriterien erfüllen und Betriebe können zwischen zwei Formaten wählen.

2 Min.06.05.2024, 12:03 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anders als bei Papierrechnungen und Pdfs: Bei E-Rechnungen werden alle Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dargestellt.
Anders als bei Papierrechnungen und Pdfs: Bei E-Rechnungen werden alle Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dargestellt. Andrey Popov - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

E-Rechnung: Was ist das und welche Formate gibt es?. In: /steuern-und-finanzen/e-rechnung-was-ist-das-und-welche-formate-gibt-es, 06.05.2024, /steuern-und-finanzen/e-rechnung-was-ist-das-und-welche-formate-gibt-es (abgerufen am: 05.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

E-RechnungDigitalisierungProzessoptimierungSteuerrecht
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Schon 2014 hat die Europäische Union festgelegt, was eine E-Rechnung ist. Laut EU-Richtlinie 2024/55 Art. 2 ist das eine Rechnung,

  • „die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird“, und
  • eine „automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht

Und wie sieht das in der Praxis konkret aus? „Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar“, schreibt das Bundesinnenministerium auf dem Infoportal e-rechnung-bund.de. Dies gewährleiste, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,

  • elektronisch übermittelt,
  • elektronisch empfangen sowie
  • medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

„Im Wachstumschancengesetz wurde diese Definition noch ergänzt“, sagt Christian Goede-Diedering, Referent bei der Datev. Das Format der E-Rechnung könne „zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden“. Voraussetzung sei allerdings, dass das Format alle Anforderungen der elektronischen Rechnung nach EU-Norm CEN 16931 erfüllt.

LautGoede-Diedering gibt es zwei etablierte Formate, die Vorgaben der EU-Richtlinie zu erfüllen: die XRechnung und ZUGFeRD. „Sie bieten Betrieben unterschiedliche Möglichkeiten“, betont der Referent.

Bei der XRechnung handle es sich um reine Strukturdaten. „Eine Bilddatei gibt es daher nicht“, erläutert Goede-Diedering. Daher bräuchten Betriebe einen Reader, wenn sie eine XRechnung auslesen wollen.

Anders sei das bei ZUGFeRD: „Das ist ein Hybridformat. Das bedeutet, dass die Rechnung aus einem strukturierten Datensatz und einem visuellen Belegbild in Form einer PDF-Datei besteht“, erläutert Goede-Diedering. Die Kombination ermögliche daher unterschiedliche Wege der Weiterverarbeitung.

Sie wissen nicht, wie Sie die neuen Pflichten in Ihrem Betrieb umsetzen sollen oder Sie haben noch Fragen zur E-Rechnung? Dann schreiben Sie uns an leupold@handwerk.com.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Empfohlene Artikel

Prokuristin Inga Köllner und Debitorenbuchhalterin Jessica Kleber (vorne im Bild) im Büro von Herden & Köllner Haustechnik in Hannover
Empfangspflicht kommt ab 2027

„Zum Glück gibt es die E-Rechnung“

Mit der E-Rechnung hat Inga Köllner bislang gute Erfahrungen gemacht. Hier sagt sie, welche Vorteile sie im Betriebsalltag spürt und wie sie sich auf die Ausstellungspflicht vorbereitet.

Digitalisierung
Ein Mann hält ein Notebook in der Hand und schaut ratlos auf den Bildschirm. Dabei krault er sich den Hinterkopf.
Ausstellungspflicht

E-Rechnung: Handwerksverband fordert Verschiebung auf 2028

Ab 2027 kommt auf Unternehmen die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung zu: Doch der Sächsische Handwerkstag fordert nun aufgrund triftiger Gründe, diese Pflicht um ein Jahr zu verschieben.

E-Rechnung
Eine Tastatur eine Computers: Darauf sind sind die Tasten "Elektronische Rechnung" und "Papier-Rechnung" zu finden.
Ausstellungspflicht

E-Rechnung bei vielen Mittelständlern nicht im Fokus?

Ab 2027 kommt auf viele Unternehmen eine neue E-Rechnungspflicht zu. Dennoch zieht die DATEV bislang eine nüchterne Bilanz bei der Umstellung und mahnt zur Eile.

E-Rechnung