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Steuern

Bittere Pille beim steuerfreien Kindergartenzuschuss

Der Chef hat’s gegeben – der Fiskus hat’s genommen: Wer einen steuerfreien Kindergartenzuschuss erhält, darf Betreuungskosten nur anteilig absetzen.

1 Min.08.09.2021, 10:14 Uhr
Von
Jörg Wiebking
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Jörg Wiebking
Ein kleines Mädchen hat den Mund geöffnet, auf ihrer Zunge liegt eine Pille.
Bittere Pille: Durch den  Arbeitgeberzuschuss sinkt der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung. Andy Shell - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Bittere Pille beim steuerfreien Kindergartenzuschuss. In: /steuern-und-finanzen/bittere-pille-beim-steuerfreien-kindergartenzuschuss, 08.09.2021, /steuern-und-finanzen/bittere-pille-beim-steuerfreien-kindergartenzuschuss (abgerufen am: 05.11.2026)

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Der Fall: Ein Paar zahlt für die Betreuung seiner Tochter einen Kindergartenbeitrag in Höhe von 926 Euro. Vom Arbeitgeber des Mannes gab es einen steuerfreien Kindergartenzuschuss in Höhe von 600 Euro. In seiner Einkommensteuererklärung setzt das Paar die vollen 926 Euro für Beiträge als Sonderausgaben an. Das Finanzamt zieht jedoch den Arbeitgeberzuschuss ab und erkennt nur 326 Euro an.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung des Finanzamtes bestätigt. Eltern könnten Kinderbetreuungskosten wie zum Beispiel Kindergartenbeiträge zwar unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Als Sonderausgaben dürfen nach Auffassung des BFH jedoch nur solche Ausgaben berücksichtigt werden, die den Steuerpflichtigen „tatsächlich und endgültig wirtschaftlich“ belasten. Ein Arbeitgeberzuschuss mindere diese wirtschaftliche Belastung und sei daher abzuziehen. Zudem würden so „unberechtigte Doppelbegünstigungen“ vermieden. Ob die Eltern in einem solchen Fall verheiratet sind, spiele keine Rolle. (Beschluss vom 14. April 2021, Az. III R 30/20)

Tipp: Nicht ärgern, sondern kühl rechnen! Der finanzielle Vorteil solcher Zuschüsse ist zwar im Vergleich zu anderen Gehaltsextras relativ gering. Doch finanziell stehen Mitarbeiter mit dem Zuschuss netto immer noch besser da, als wenn sie die Kinderbetreuung komplett selbst bezahlen.

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