Anteilsverkauf einer Kapitalgesellschaft: Wann zählen die Kosten für den Steuerberater als Veräußerungskosten? Ein Urteil schafft Klarheit.
Der Fall: Eine Steuerpflichtige verkauft ihre Anteile an einer Aktiengesellschaft. Für die Steuererklärung beauftragt sie einen Steuerberater mit der Berechnung des Veräußerungsgewinns. Dessen Honorar dafür zieht sie als gewinnmindernde Veräußerungskosten gemäß Paragraf 17 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EstG) ab. Das Finanzamt lehnt dies jedoch ab.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) gibt dem Finanzamt Recht. Ob die Steuerberatungskosten beim Anteilsverkauf zu den Veräußerungskosten zählen, hängt vom Anlass ab:
Die Folgen: Das Bundesfinanzministerium hat nun klargestellt, dass es das BFH-Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlichen wird. Damit sind alle Finanzämter verpflichtet, diese Entscheidung verbindlich anzuwenden.
Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: