Die Lebenshaltungskosten steigen, auch für Auszubildende. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Azubis finanziell unterstützen – mit steuerfreien Gehaltsextras, die sich lohnen.
Für Auszubildende gelten dieselben Steuerregeln wie für reguläre Mitarbeitende – auch bei Gehaltsextras. Steuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen entlasten Ihre Azubis finanziell, ohne die Lohnkosten stark zu erhöhen. Diese fünf Extras sind besonders attraktiv:
Der Besuch der Berufsschule oder anderer Ausbildungsstätten gehört zur Ausbildung. Sie können Ihre Azubis dabei finanziell unterstützen:
Viele Azubis ziehen für die Ausbildung um. Übernehmen Sie die Umzugskosten steuerfrei, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Dazu zählen Transportkosten, Maklergebühren oder doppelte Mieten während der Übergangszeit.
Viele Azubis pendeln täglich zur Arbeit. Hier können Sie als Arbeitgeber ebenfalls unterstützen:
Wichtig: Diese Extras müssen zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
Sachbezüge sind ein beliebtes Extra: Bis zu 50 Euro monatlich können Sie Azubis steuer- und abgabenfrei gewähren. Das kann ein Tankgutschein sein, ein Gutschein für den Supermarkt oder für einen Online-Shop. Beachten Sie zwei Regeln:
Auszubildende ohne Smartphone und Internet – gibt es die heute noch? Wenn Ihr Azubi sein betriebliches Handy auch privat nutzt, ist das steuerfrei. Das gilt sogar dann, wenn er das Telefon überwiegend privat nutzt.
Sie wollen dienstlich und privat lieber trennen? Sie können Azubis ein Smartphone ausschließlich für private Zwecke steuerfrei überlassen, wenn Sie diesen Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuern. Auch die Kosten eines privaten Internetanschlusses können Sie mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent für Azubis übernehmen.
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