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Steuern

Steuernachzahlung nach einer Betriebsprüfung berechnen

Nach einer Betriebsprüfung drohen Handwerksbetrieben oft Steuernachzahlungen. Womit Sie in einem solchen Fall rechnen müssen.

3 Min.08.10.2024, 10:47 Uhr
Von
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Schwere Belastung vor allem für Kleinstbetriebe: Sie zahlen durchschnittlich fast 21.000 Euro Steuern nach einer Betriebsprüfung nach – fast 50 Prozent ihres Gewinns.
Schwere Belastung vor allem für Kleinstbetriebe: Sie zahlen durchschnittlich fast 21.000 Euro Steuern nach einer Betriebsprüfung nach – fast 50 Prozent ihres Gewinns. Zerbor – stock.adobe.com

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Steuernachzahlung nach einer Betriebsprüfung berechnen. In: /recht/steuernachzahlung-nach-einer-betriebspruefung-berechnen, 08.10.2024, /recht/steuernachzahlung-nach-einer-betriebspruefung-berechnen (abgerufen am: 04.11.2026)

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Auf einen Blick

Durchschnittlich 24.000 Euro Steuernachzahlung mussten kleinere und mittlere Unternehmen im vergangenen Jahr nach einer Betriebsprüfung leisten. Genauer lässt sich eine Nachzahlung vor einer solchen Kontrolle kaum berechnen.

 Allerdings gibt es für Betriebsprüfungen meist bestimmte Auslöser. Und bestimmte Sachverhalte führen zu besonders hohen Nachzahlungen. Wer diese Anhaltspunkte für seinen Betrieb kennt, kann sich zumindest darauf einstellen.

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Zu niedrige Steuervorauszahlungen können betroffene Handwerker oft selbst erkennen und dafür Rücklagen bilden. Anders sieht es bei einer Betriebsprüfung aus: Hier lässt sich die Höhe der Steuernachzahlung kaum im Voraus kalkulieren. Sie hängt davon ab, ob und was die Prüfer im Einzelfall finden.

Doch eine grobe Orientierung bietet die Statistik der Finanzämter: Im Durchschnitt mussten Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe im Jahr 2023 rund 24.000 Euro nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe „Die Linken“ im Bundestag hervor.

Kleinstbetriebe kamen dabei auf eine Nachzahlung von rund 21.000 Euro, Kleinbetriebe zahlten rund 22.000 Euro und Mittelbetriebe fast 29.000 Euro. Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe fällt unter eine dieser dieser drei Größenklassen.

Vor allem für Kleinstbetriebe ist das eine große Belastung: 21.000 Euro Steuernachzahlung bei einem Gewinn von höchstens 44.000 Euro sind nur schwer zu verkraften. In welche Größenklasse Ihr Unternehmen fällt, hängt vom Umsatz und vom zu versteuernden Gewinn ab. Handwerker gelten in der Regel als Fertigungsbetriebe und werden von der Finanzverwaltung so eingestuft:

  • Kleinstbetriebe: weniger als 44.000 Euro Gewinn oder weniger als 210.000 Euro Umsatz.
  • Kleinbetrieb: ab einem Gewinn von 44.000 Euro Gewinn oder ab 210.000 Euro Umsatz.
  • Mittelbetrieb: ab 68.000 Euro Gewinn oder ab 610.000 Euro Umsatz.
  • Großbetrieb: ab 300.000 Euro Gewinn oder ab einem Umsatz von mehr als 5,2 Millionen Euro.

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Wann eine Betriebsprüfung droht

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist relativ gering: 2023 hat das Finanzamt 1,74 Prozent aller Unternehmen geprüft. Am niedrigsten war der Anteil bei den Kleinstbetrieben (0,75 Prozent). Etwas höher lag er bei den Kleinbetrieben (2,27 Prozent) und den Mittelbetrieben (4,55 Prozent). Nur Großbetriebe wurden häufiger geprüft (17,8 Prozent).

Ob das Finanzamt einen konkreten Betrieb prüft, ist jedoch keine Frage statistischer Wahrscheinlichkeit. In der Regel haben Betriebsprüfungen konkrete Auslöser. Dazu zählen zum Beispiel:

  • ständige Verluste,
  • Verträge mit Angehörigen,
  • auffällig hohe Steuerabzüge,
  • für die Betriebsgröße untypische Umsätze und Gewinne,
  • für die Region und das Gewerk untypisch niedrige Lohnkosten,
  • für das Gewerk überdurchschnittlich hohe Materialkosten.

Hinzuschätzungen werden besonders teuer

Typische Sachverhalte, die zu Steuernachzahlungen führen, sind oft vermeintliche Kleinigkeiten. So werden die Prüfer häufig bei der Privatnutzung des Firmenwagens fündig: Ein mangelhaftes Fahrtenbuch können sie leicht verwerfen und die Privatfahrten nach der deutlich teureren 1-Prozent-Methode besteuern.

Richtig hoch fallen Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung aus, wenn das Finanzamt die Buchführung verwirft und Umsatz und Gewinn schätzt. Dabei achten die Prüfer besonders auf

  • formelle Mängel in der digitalen Buchführung,
  • Einnahmen und Zahlungen ohne Belege,
  • systematische Fehler in der Kassenführung,
  • nicht zeitnah erfolgte Buchungen,
  • einen privaten Lebensstil und Vermögenszuwachs, die nicht zu den Privatentnahmen passen.

Werden die Prüfer fündig, dann schätzen sie Umsatz und Gewinn. Allerdings darf die Hinzuschätzung nicht willkürlich erfolgen: Betriebsprüfer müssen die Höhe ihrer Schätzung begründen. Dafür nutzen sie neben Schätzverfahren häufig Vergleichsdaten von Betrieben gleicher Größe im gleichen Gewerk.

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