Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
Recht

Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß: Das sagt der EuGH

Nach einem Datenschutzverstoß wird ein Unternehmen verklagt: Der EuGH hat jetzt geklärt, unter welchen 3 Voraussetzungen bei einem DSGVO-Verstoß Schadensersatz droht.

2 Min.10.05.2023, 18:55 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Nur, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind: Laut einem EuGH-Urteil löst nicht jeder Datenschutzverstoß Schadensersatzansprüche aus.
Nur, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind: Laut einem EuGH-Urteil löst nicht jeder Datenschutzverstoß Schadensersatzansprüche aus. Alexander Limbach - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß: Das sagt der EuGH. In: /recht/schadensersatz-wegen-dsgvo-verstoss-das-sagt-der-eugh, 10.05.2023, /recht/schadensersatz-wegen-dsgvo-verstoss-das-sagt-der-eugh (abgerufen am: 04.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

EU-RechtDigitalisierung
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Verstoßen Unternehmen gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), kann das teuer werden. Das liegt nicht nur an den möglichen Bußgeldern, die Behörden verhängen können, sondern auch am Recht auf Schadensersatz. Denn nach Artikel 82 hat jede Person, der wegen eines DSGVO-Verstoßes „ein materielle oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen“.

DSGVO-Verstoß: So entsteht laut EuGH ein Schadensersatzanspruch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun geklärt, ob jeder DSGVO-Verstoß Schadensersatzansprüche auslöst. Nein, befanden die Luxemburger Richter (Urteil vom 4. Mai 2023, Az: C‑300/21) und stützten ihre Entscheidung auf den Wortlaut der DSGVO. Artikel 82 Absatz 2 definiere drei Voraussetzungen für die Entstehung eines Schadensersatzanspruches:

  1. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird gegen die DSGVO verstoßen.
  2. Der betroffenen Person ist ein Schaden entstanden.
  3. Es besteht ein Zusammenhang zwischen der rechtswidrigen Verarbeitung und diesem Schaden.

Darüber hinaus stellte der EuGH klar, dass sich der Schadensersatzanspruch nicht auf immaterielle Schäden beschränkt, die einen gewissen Grad der Erheblichkeit überschreiten. Wie hoch der Schadenersatzanspruch im Einzelfall ist, müssen den Luxemburger Richtern zufolge nationale Gerichte entscheiden – nach den Vorgaben des jeweiligen EU-Mitgliedstaats.

Die Hintergründe zur EuGH-Entscheidung

Hintergrund für diese EuGH-Entscheidung ist ein Datenschutzverstoß der Österreichischen Post. Die hatte Informationen über die „politischen Affinitäten“ der österreichischen Bevölkerung erfasst – ohne sich die Zustimmung der betroffenen Bürger einzuholen. Die erfassten Daten nutzte die Post, um ihren Kunden den zielgerichteten Versand von Werbung anzubieten. So kam es dazu, dass ein Mann Wahlwerbung von einer rechtspopulistischen Partei erhielt. Er fühlte sich dadurch „beleidigt und verklagte die Post auf Schadensersatz. Doch der Mann scheiterte zunächst vor dem Landes- und Oberlandesgericht. Der Oberste Gerichtshof legte die Sache schließlich dem EuGH vor.

Wie ist die EuGH-Entscheidung einzuordnen?

Laut der Beratungsgesellschaft Ecovis hat der EuGH mit seiner Entscheidung nun „Klarheit in einige Fragen im Bereich des Schadensersatzes im Datenschutzrecht gebracht“. Erfreulich für Unternehmer sei, dass nicht jeder fahrlässige Verstoß gegen die DSGVO automatisch Schadenersatzansprüche auslöst“. Dennoch sei Vorsicht geboten, so die Beratungsgesellschaft. Denn der EuGH habe in seiner Entscheidung auch klar gestellt, dass jeder Schaden ersatzfähig ist und es keine Bagatellgrenze gibt.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Datenschutzrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Empfohlene Artikel

Ein späterer Vorsteuerabzug erst bei Rechnungseingang verstößt gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie, sagt das EuG.
Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie

Vorsteuerabzug ohne Rechnung möglich?

Leistung schon bezahlt, Rechnung kommt später: Ein Unternehmen will dennoch Vorsteuer ziehen – und erringt einen ersten Sieg vor einem europäischen Gericht.

EU-Recht
Eine Unternehmerin klagt auf Schadenersatz, weil das Finanzamt die Telefonnummer ihres Gatten weitergegeben hat. Zwei Gerichte lehnen ab – mit unterschiedlichen Begründungen.
BFH-Urteil

Datenschutz: Steuerzahler müssen Rechtsweg einhalten

Bei DSGVO-Verstößen durch den Fiskus müssen sich Betroffene erst an das Finanzamt wenden. Nur wenn dieses Schadenersatz ablehnt, steht der Klageweg offen.

Steuerrecht
Vertragsschluss im Garten: Eine Kundin hat kein Widerrufsrecht, weil sie das Angebot schon lange vor dem Termin erhalten hat.
OLG-Urteil

Nachverhandeln bei Vororttermin: Kundin hat kein Widerrufsrecht

Bei Verträgen, die außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossen werden, haben Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. Doch dieser Fall zeigt, wann der Widerruf nicht möglich ist.

EU-Recht