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Nach Umschulung: Dachdecker verliert die BU-Rente

Eine berufliche Neuorientierung kann die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kosten. Der Einkommensverlust sei hinzunehmen, sagt ein Gericht.

1 Min.20.08.2021, 13:58 Uhr (Aktualisiert am 11.09.2026, 11:35 Uhr)
Von
Jörg Wiebking
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Ein Mann schaut grimmig und hält einen Stempel mit der Aufschrift "Abgelehnt" in den Fokus.
Keine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nach der Umschulung, wenn die neue Tätigkeit bezüglich Qualifikation, Einkommen und sozialer Wertschätzung vergleichbar ist. Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Nach Umschulung: Dachdecker verliert die BU-Rente. In: /recht/nach-umschulung-dachdecker-verliert-die-bu-rente, 20.08.2021, /recht/nach-umschulung-dachdecker-verliert-die-bu-rente (abgerufen am: 05.11.2026)

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Der Fall: Ein Dachdeckergeselle kann nach einer Operation an der Wirbelsäule seinen Beruf nicht mehr ausüben. Zunächst zahlte seine Versicherung für die Berufsunfähigkeit (BU) eine Rente. Drei Jahre später schloss er eine Umschulung zum Groß- und Einzelhandelskaufmann ab und arbeitet seitdem in dem neuen Beruf. In einem Nachprüfungsverfahren erfuhr die Versicherung von der neuen Berufstätigkeit und stellte die Zahlungen ein. Ihre Begründung: der neue Beruf des Versicherungsnehmers stehe seiner früheren Tätigkeit in nichts nach.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Köln sah keinen weiteren Anspruch auf Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gebe zwischen seiner früheren und heutigen Tätigkeit keine wesentlichen Unterschiede bezüglich Qualifikation, Einkommen und sozialer Wertschätzung. Zudem sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Einkommensversicherung: Gewisse finanzielle Einbußen müsse ein Versicherter hinnehmen, wenn sie sich „in einem zumutbaren Rahmen bewegen“. (Urteil vom 15. Januar 2021, Az. 20 U 29/20).

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