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Recht

Kunde widerruft: Handwerker darf Wärmepumpe ausbauen

Ein Kunde widerruft den Auftrag: Er will sein Geld zurück – und die eingebaute Wärmepumpe behalten. Es geht nicht beides, sagt dieses Gericht.

1 Min.17.08.2022, 15:21 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Ein grau gekleideter Handwerker installiert eine Wärmepumpe.
Rückabwicklung des Vertrages: Handwerker muss die Wärmepumpe wieder ausbauen. Tomasz Zajda – stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Kunde widerruft: Handwerker darf Wärmepumpe ausbauen. In: /recht/kunde-widerruft-handwerker-darf-waermepumpe-ausbauen, 17.08.2022, /recht/kunde-widerruft-handwerker-darf-waermepumpe-ausbauen (abgerufen am: 04.11.2026)

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Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Der Fall: Ein Handwerker besucht einen Kunden in seinem Eigenheim. Dort schließen sie einen Vertrag über den Einbau einer Wärmepumpe und eines Pufferspeichers. Nach Fertigstellung der Arbeiten widerruft der Kunde den Vertrag, weil ihn der Handwerker nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt habe. Aber die Wärmepumpe will der Kunde trotz Widerruf nicht wieder herausgeben.

Das Urteil: Der Kunde hat den Vertrag wirksam widerrufen, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Ihm stehe ein Widerrufsrecht zu, da der Handwerker den Vertrag mit ihm außerhalb seiner Geschäftsräume ohne eine Widerrufsbelehrung geschlossen habe. Daher sei die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt noch nicht abgelaufen gewesen. Der Unternehmer müsse das erhaltene Geld zurückzahlen und der Kunde die Wärmepumpe einschließlich Speicher und verbauter Materialien zurückzugeben.

Ausbauen müsse der Handwerker alles selbst. Dass Rohre und andere Teile beim Ausbau beschädigt oder zerstört werden könnten, ändere daran nichts. Eine etwaige Beschädigung oder Zerstörung treffe den Kunden nicht, sondern schmälere höchstens den verbleibenden Wert der ausgebauten Anlage für den Handwerker. (Urteil vom 12. Januar 2022, Az. 14 U 111/21)

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