Mehrarbeit für Betriebe und Zusatzkosten für Kunden: Dieser Handwerksmeister wehrt sich gegen die neuen Kfz-Steuer-Bescheide vom Zoll – zur Not mit dem Zollstock.
Andreas Ließke soll zahlen – rund 2.700 Euro Kfz-Steuer mehr als bisher für vier leichte Nutzfahrzeuge. Der Grund: Der Zoll hat seine Firmenwagen als Pkw eingestuft – auch den Vito Mixto und den sogar Mercedes Sprinter. Für den Schornsteinfegermeister aus dem niedersächsischen Kirchgellersen ist das „völlig unverständlich“. Alle vier Fahrzeuge hatte die Zulassungsstelle zuvor als Lkw zugelassen. „Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich die Wagen so nicht angeschafft.“
Die geänderten Kfz-Steuer-Bescheide erhielt Ließke, weil der Zoll seit 2019 auch solche Fahrzeuge steuerlich als Pkw einstufen kann, die von der Zulassungsstelle als Lkw zugelassen wurden. Der Zoll entscheidet dabei mittels einer Software nach der Zahl der möglichen Sitzplätze gemäß Zulassung. Eigentlich müsste er auch den Anteil der Ladefläche der Wagen berücksichtigen. Doch weil der nicht in der Zulassung steht, müssen die Fahrzeughalter nun beweisen, dass die Ladefläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ausmacht.
Erstmals gingen solche Bescheide über die Kfz-Steuer im Frühjahr für alle Fahrzeuge raus, inzwischen aber auch bei jeder Neuzulassung.
So hat auch Andreas Ließke seinen ersten Einspruch gegen einen Kfz-Steuerbescheid im Frühjahr eingelegt. Den habe der Zoll bis Anfang November noch nicht einmal bearbeitet, dafür aber schon die nächsten Einstufungen für die vier neuen Fahrzeuge an ihn verschickt.
Darunter sind zwei Wagen, bei denen Ließke auch das letzte bisschen Verständnis schwindet:
Für Andreas Ließke ist das ganze Verfahren ein Unding: „Der Gesetzgeber kann doch nicht einfach die für ihn einfachste und vorteilhafteste Lösung wählen und die Unternehmen zum Gegenbeweis zwingen, damit er sich das Personal sparen kann.“
So müssten die Betriebsinhaber nun wertvolle Arbeitszeit in solche „unsinnigen Aufgaben“ investieren. Die gesamten Mehrkosten werde er wohl an die Kunden weitergeben, falls er mit dem Einspruch nicht weiterkommt.
Zumal die Entscheidung eines Handwerksbetriebs für ein steuerlich als Lkw zu behandelndes Fahrzeug ja nicht leichtfertig falle, nur um Steuern zu sparen. „Wir nehmen dadurch echte Nachteile in Kauf, zum Beispiel die erste Hauptuntersuchung schon zwei Jahre nach dem Neukauf und das Sonntagsfahrverbot mit Anhängern.“ Deswegen sei die Einstufung solcher Betriebsfahrzeuge als Pkw noch weniger verständlich.
Kritisch sieht Ließke auch die Bewertung eines Wagens als Pkw oder Lkw anhand der Flächenaufteilung der Nutzfläche. „Dann müsste man konsequenterweise nach Kubikmetern entscheiden und nicht nach Quadratmetern. Das wäre gerechter.“ Denn das Ladevolumen sei für Handwerker mindestens genauso wichtig und sage wesentlich mehr über die mögliche Verwendung aus als der Anteil an Sitzfläche.
Falls Andreas Ließke mit seinem Einspruch keinen Erfolg hat, will er gegen das Verfahren gerichtlich vorgehen. „Ich bin bereit, das durch alle Instanzen auszuklagen“, warnt der Schornsteinfegermeister.
Unabhängig davon plane er eine Onlinepetition, um den Gesetzgeber zu Korrekturen zu bewegen: „Wenn das Handwerk wirklich die Wirtschaftsmacht von nebenan ist, sollten doch genügend Unterschriften zusammenkommen.“
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