Gegen Geldwäsche: Ab Januar 2027 gilt eine Registrierungspflicht für Händler. Bei Verstößen drohen bis zu 150.000 Euro Bußgeld.
Wer mit Gütern handelt, ist zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Dazu gehört auch eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). In diesem Portal sind Meldungen beim Verdacht auf Geldwäsche möglich.
Bereits seit 2024 besteht diese Pflicht zur Registrierung für Händler von Luxusgütern wie Edelmetallen, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen und Schiffen. Für alle anderen Händler gilt die Registrierungspflicht ab dem 1. Januar 2027.
Nun will die Bundesregierung den Druck zur Registrierung deutlich erhöhen. Geplant ist die Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ (ZFG) vor:
Betroffene müssen sich im Meldeportal goAML registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Betroffene eine Verdachtsmeldung online in einem Webformular abgeben.
Das Geldwäschegesetz (GWG) dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zu diesem Zweck verpflichtet das GWG sogenannte Meldepflichtige zur Meldung von Sachverhalten,
Meldepflichtige sind neben Kreditinstituten, Steuerberatern und Anwälten unter anderem auch Unternehmen, die gewerblich Güter kaufen oder verkaufen.

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