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Steuererklärung

E-Rezepte: Diese Belege verlangt das Finanzamt

Wer Rezeptkosten von der Steuer absetzen will, muss dem Finanzamt dafür Belege vorlegen. Für E-Rezepte gelten seit Januar 2025 neue Vorschriften.

1 Min.14.04.2025, 11:25 Uhr
Von
Jörg Wiebking
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Jörg Wiebking
Ein Smartphone wird neben das rote Logo der Apotheke gehalten.
Seit 2024 erhalten Patienten Rezepte nur noch elektronisch. Als Nachweis für das Finanzamt benötigen Sie nun einen Beleg der Apotheke mit bestimmten Angaben. Bernd - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

E-Rezepte: Diese Belege verlangt das Finanzamt. In: /recht/e-rezepte-diese-belege-verlangt-das-finanzamt, 14.04.2025, /recht/e-rezepte-diese-belege-verlangt-das-finanzamt (abgerufen am: 05.11.2026)

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Medikamente, wenn

  • sie medizinisch notwendig sind,
  • die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden und
  • die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigt.

Als Nachweis für Medikamentenkosten verlangt das Finanzamt eine Verordnung eines Arztes. Doch wie sollen Steuerzahler diesen Nachweis für die seit Januar 2024 verbindlichen E-Rezepte erbringen? Diese Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben an die Finanzverwaltung beantwortet:

Als Nachweis dienen

  • bei Apotheken: der Kassenbeleg (oder bei privat Versicherten: der Kostenbeleg),
  • bei Online-Apotheken: die Rechnung der Apotheke.

Der Nachweis muss immer folgende Angaben enthalten:

  • den Namen der steuerpflichtigen Person,
  • die Art der Leistung (zum Beispiel den Namen des Arzneimittels),
  • den Betrag beziehungsweise den Zuzahlungsbetrag,
  • die Art des Rezepts.

Ausnahme: Für das Steuerjahr 2024 werden die Finanzämter allerdings noch eine Ausnahme machen: Fehlt der Name des Steuerpflichtigen auf dem Nachweis, so sei dies nicht zu beanstanden.

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