Kabinettsbeschluss

Novelle des Baugesetzbuchs: Was die Regierung ändern will

Nach dem „Bauturbo“ sollen jetzt umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen. Hauptanliegen der Bauministerin: mehr Wohnungsbau. Was hält das Baugewerbe von den Plänen?

3 Min.28.05.2026, 10:54 Uhr
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Rohbau eines großen Wohngebäudes neben dem ein gelber Kran steht.
Schaffung von neuem Wohnraum: Mit der Novelle des Baugesetzbuchs will die Bundesregierung Kommunen und Städte handlungsfähiger machen. Angelov - stock.adobe.com
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Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Baugesetzbuchs (BauGB-Novelle) beschlossen, die vor allem den Wohnungsbau in Schwung bringen soll. Planungsverfahren sollen digitalisiert, verkürzt und für Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Daneben sollen Kommunen mehr Handhabe gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen und sie bei „extremem Missbrauch“ sogar enteignen können. 

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte ihre Pläne für das „Upgrade“ des Baugesetzbuchs vor einigen Wochen vorgestellt. Das Gesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden – zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen. Die Neuerungen sollen den Kommunen „moderne, praxistaugliche und zukunftsorientierte Planungswerkzeuge“ an die Hand geben, wie das Bundesbauministerium erklärte. 

Porträtfoto der Bundesbauministerin Verena Hubertz
Bundesbauministerin Verena Hubertz Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Wohnungsbau: Schneller und einfacher planen und bauen 

Hubertz betont vor allem die erhofften Auswirkungen auf den Wohnungsbau. „Wir haben zu wenige Wohnungen, deswegen wird jetzt auch der Wohnungsbau zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse“, sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. Mit den neuen Regeln werde vieles schneller und einfacher, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 

Das „überragende öffentliche Interesse“ für den Wohnungsbau können laut Entwurf Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt erklären. Das heißt, Wohnungsbau hätte Vorrang und würde in der Konkurrenz um knappe Flächen wichtiger genommen als andere politische Ziele. 

Wir haben zu wenige Wohnungen, deswegen wird jetzt auch der Wohnungsbau zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse.

Bundesbauministerin Verena Hubertz

Umweltprüfung und Planungsphase sollen gestrafft werden

Projekte sollen insgesamt beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll nach Angaben des Bauministeriums künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können – heute dauere das oft zehn bis 15 Jahre, hieß es. 

Dafür soll die Umweltprüfung schneller werden. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. 

Schrottimmobilien: Kommunen sollen Vorkaufsrecht erhalten

Gegen sogenannte Schrottimmobilien – gemeint sind Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden – sollen Städte und Gemeinde ebenfalls neue Hebel bekommen. Sie sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und leichter ein „Instandsetzungsgebot“ aussprechen dürfen, also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei „extremem Missbrauch“ soll auch eine Enteignung möglich werden. 

ZDB zur BauGB-Novelle: „Ist nur die halbe Miete“

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sieht in dem Kabinettsbeschluss einen echten Fortschritt: „Mit der BauGB-Novelle räumt die Bundesregierung dem Wohnungsbau den längst überfälligen Vorrang vor konkurrierenden Belangen ein. Aufstockungen werden erleichtert, Planungsverfahren beschleunigt“, erklärte Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Allerdings stellte er auch klar, was das Baugewerbe vom Bundestag erwartet: „Das Gesetz darf nicht in Ausschüssen zerpflückt werden. Was wir nicht brauchen, sind neue Kostenlasten durch überbordende Klimaresilienz-Auflagen oder städtische Ökosystemgebühren, die Bauen in der Stadt wieder unwirtschaftlich machen.“

Laut Pakleppa ist die Novelle „aber nur die halbe Miete“. Damit werde das Bauen zwar einfacher, aber noch nicht günstiger. „Die Bundesregierung darf sich nicht darauf ausruhen“, fordert der ZDB-Hauptgeschäftsführer. Angesichts der einbrechenden Fertigstellungszahlen reiche eine Novelle nicht aus, da damit keine Investitionen auslöst würden. „Ohne spürbare Erleichterungen wird der Wohnungsbau nicht aus der Krise finden." (dpa/aml)

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Der Bundestag in Berlin.

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