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Politik und Gesellschaft

Neuerung bei Lkw-Maut: Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Sie haben Ihre Fahrzeuge abgelastet, damit Ihre Firmenwagen unter das Gewicht von 7,5-Tonnen fallen? Dann kann es sein, dass Sie jetzt Lkw-Maut zahlen müssen.

2 Min.29.01.2024, 12:20 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Verkehrsschild "Maut" auf weißem Hintergrund. Dahinter ist ein blauer Himmel mit Wolken.
Für die Mautpflicht ist seit Dezember 2023 die technisch zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs entscheidend. drizzd - Fotolia.com

Zitiervorschlag

Neuerung bei Lkw-Maut: Was Betriebe jetzt prüfen sollten. In: /politik-und-wirtschaft/neuerung-bei-lkw-maut-was-betriebe-jetzt-pruefen-sollten, 29.01.2024, /politik-und-wirtschaft/neuerung-bei-lkw-maut-was-betriebe-jetzt-pruefen-sollten (abgerufen am: 05.11.2026)

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Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Seit dem 1. Dezember 2023 gibt es neue Mauttarife für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. In diesem Zusammenhang weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf eine wichtige Neuerung für Handwerksbetriebe hin: Für die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer Gewichtsklasse sei nach den neuen Regeln die "technisch zulässige Gesamtmasse“ ausschlaggebend und nicht mehr das „zulässige Gesamtgewicht“.

Die Folge für manche Handwerksbetriebe: Sie könnten nun eventuell unter die Mautpflicht fallen, wenn sie abgelastete Fahrzeuge im Fuhrpark haben.

Durch die Ablastung hätten Betriebe in der Vergangenheit die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeugen reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen, erläutert der ZDH. Diese Maßnahme sei in den Fahrzeugpapieren vermerkt: Eine rein rechtliche Ablastung sei unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ eingetragen und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“.

Mit einem Eintrag unter F.2. könnten einzelne Betriebe nach den neuen Regeln in die Mautpflicht fallen, wenn sie die Grenze von 7,5 Tonnen erreichen oder überschreiten. Konkret bedeutet das: Seit 1. Dezember 2023 müssten sie bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken die Lkw-Maut entrichten.

Tipp: Betriebe, die über abgelastete Fahrzeuge im angesprochenen Gewichtsbereich verfügen, sollten laut ZDH schnellstmöglich klären, ob sie nach den neuen Regeln in die Mautpflicht fallen. Weitere Infos finden Sie unter toll-collect.de und auf der ZDH-Website.

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