Gesetzesänderungen 2026

Neue Gesetze und Pflichten: Was sich 2026 für Handwerker ändert

Ob Mindestlohn, Führerschein oder Tarifverträge: 2026 treten einige Änderungen und neue Gesetze in Kraft. Ein Überblick, was für Handwerker wichtig wird.

11 Min.07.01.2026, 16:57 Uhr
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Diese neuen Regeln und Gesetzesänderungen betreffen Handwerksbetriebe ab 2026: neue Mindestlöhne, steuerliche Anpassungen und digitale Prozesse.
Diese neuen Regeln und Gesetzesänderungen betreffen Handwerksbetriebe ab 2026: neue Mindestlöhne, steuerliche Anpassungen und digitale Prozesse. Aygul Bulté – stock.adobe.com
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Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro 

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde, damit ist die Lohnuntergrenze zum Jahreswechsel um 1,08 Euro gestiegen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen und so den Vorschlag der Mindestlohnkommission umgesetzt.  

Neue Verdienstgrenze für Minijobber ab 1. Januar 2026 

Durch die Mindestlohnerhöhung gibt es nun auch eine neue Verdienstgrenze für Minijobber. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro pro Monat. Bis Ende 2025 lag die sogenannte Minijob-Grenze noch bei 556 Euro.  

Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind 2026 erneut gestiegen: Für gesetzlich Versicherte, die über ein hohes Einkommen verfügen, hat das höhere Sozialabgaben zur Folge. Denn durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Gutverdienern ein größerer Teil des Gehalts mit Sozialabgaben belastet.

Das sind die neuen Beitragsbemessungsgrenzen:

  • In der allgemeinen Rentenversicherung liegt sie seit dem 1. Januar 2026 bei 101.400 Euro im Jahr und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 124.800 Euro im Jahr.
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze Anfang 2026 auf 69.750 Euro im Jahr gestiegen – das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.812,50 Euro.

Gerüstbauer: 2026 wird Sommerausfallgeld eingeführt 

2026 wird im Gerüstbauer-Handwerk erstmals ein tarifliches Sommerausfallgeld eingeführt: Künftig können Betriebe zwischen dem 1. Mai und dem 31. August bis zu 50 Ausfallstunden geltend machen, wenn extreme Witterungsbedingungen die Arbeit auf dem Gerüst unmöglich machen. In diesen Fällen werden laut der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk 75 Prozent des Stundenlohns über die Sozialkasse erstattet, zusätzlich erhalten Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen zurück. 

Weitere Informationen zu den tariflichen Änderungen im Gerüstbauer-Handwerk finden Sie in diesem Beitrag: Tarifvertrag: „Was ab 1. November 2025 im Gerüstbau gelten soll“.

Branchenmindestlöhne im Handwerk 2026

In einigen Gewerken gibt es Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Branchenmindestlöhne werden von den jeweiligen Tarifpartnern per Tarifvertrag verbindlich geregelt. In mehreren Gewerken steigen 2026 die Lohnuntergrenzen:  

  • Dachdeckerhandwerk: Zum 1. Januar 2026 ist der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitskräfte auf 14,96 Euro pro Stunde gestiegen. Zeitgleich wurde auch der Mindestlohn 2 für gelernte Dachdecker auf 16,60 Euro pro Stunde angehoben.
  • Elektrohandwerke: Zum 1. Januar 2026 ist der Branchenmindestlohn um 52 Cent gestiegen. Er liegt jetzt bei 14,93 Euro pro Stunde. 
  • Gebäudereiniger-Handwerk: Für Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) ist der Branchenmindestlohn zum 1. Januar auf 15 Euro pro Stunde angestiegen, das entspricht einem Plus von 75 Cent. Zeitgleich wurde auch die Lohnuntergrenze für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) um 95 Cent erhöht. Sie liegt jetzt bei 18,40 Euro pro Stunde. 
  • Gerüstbauer-Handwerk: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Branchenmindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk 14,35 Euro pro Stunde.  
  • Maler- und Lackiererhandwerk wird der Branchenmindestlohn für gelernte Fachkräfte zum 1. Juli auf 16,13 Euro pro Stunde angehoben – das sind 1,13 Euro mehr als bislang.

Weitere Infos zu den Lohnuntergrenzen im Handwerk finden Sie im Beitrag „Branchenmindestlöhne: Diese Lohnuntergrenzen gelten im Handwerk“.

Entgelttransparenz: Umsetzung vorgesehen ab Juni 2026 

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie sieht unter anderem Folgendes vor: 

  • Unternehmen müssen im Bewerbungsverfahren offenlegen, welches Einstiegsgehalt oder welche Gehaltsspanne gilt. 
  • Beschäftigte haben Anspruch auf Auskunft über ihr eigenes Gehalt und darüber, wie viel Kollegen verdienen, die die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben. 
  • Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Gender Pay Gap) berichten.

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien hat bereits angekündigt, dass die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland 1:1 umgesetzt werden soll. Ein Gesetzesentwurf soll Anfang 2026 basierend auf den Vorschlägen der vom Bundesfamilienministerium eingesetzten Kommission erarbeitet werden.

Mindestausbildungsvergütung: Das gilt ab 2026 

Für Auszubildende, die eine Ausbildung nach der Handwerksordnung oder BBiG machen, wird 2026 die Mindestausbildungsvergütung angehoben. Für Lehrlinge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 eine Lehre beginnen, steigt sie um 6,2 Prozent.  

Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gelten damit 2026 folgende Mindestvergütungen:  

  • Erstes Ausbildungsjahr: 724 Euro   
  • Zweites Ausbildungsjahr: 854 Euro   
  • Drittes Ausbildungsjahr: 977 Euro 
  • Viertes Ausbildungsjahr: 1.014 Euro  
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Neue Ausbildungsverordnung in 19 Bauberufen 

Zum Start in das Ausbildungsjahr 2026 werden 19 Ausbildungsverordnungen aktualisiert und damit auf den neuesten technischen Stand gebracht – mit aktualisierten qualitativen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Standards in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau.  

Diese Neufassung der Ausbildungsverordnungen hatten das Bundeswirtschafts- und das Bundesbildungsministerium bereits 2024 beschlossen. Neugefasst werden unter anderem die Ausbildungsordnungen für Straßenbauer, Maurer und Estrichleger.  

Mehr über die neuen Ausbildungsverordnungen erfahren Sie im Beitrag: „Neue Ausbildungsverordnungen: Was Ausbilder jetzt wissen müssen“.

Wer seinen Führerschein 2026 umtauschen muss 

Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen laut Bundesverkehrsministerium spätestens bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Ein Jahr später müssen dann auch alle Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgegeben wurden.  

Hintergrund: In der EU sollen die Führerscheine fälschungssicher werden und ein einheitliches Muster erhalten. Bis 2033 müssen in Deutschland deshalb alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dabei gelten gestaffelte Fristen.  

Digitaler Führerschein: i-Kfz-App wird 2026 erweitert 

Seit November 2025 können Bürger ihren Fahrzeugschein über die neue i-Kfz-App digital auf dem Smartphone vorzeigen. Ab Anfang 2026 soll die App auch juristischen Personen – wie Flottenbetreibern –zur Verfügung stehen, das kündigte das Bundesverkehrsministerium an. Außerdem plant die Bundesregierung, bis Ende 2026 einen digitalen Führerschein in der App bereitzustellen. 

Blaue TÜV-Plakette ist 2026 an der Reihe 

Wer ein Fahrzeug besitzt, das auf dem Nummernschild eine blaue TÜV-Plakette hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung (HU). Darauf weist der Kfz-Landesverband Niedersachsen/Bremen hin. Wer aktuell eine orangefarbene Plakette am hinteren Kennzeichen hat, muss die HU noch 2025 absolvieren. Bei Verbrennern umfasst die HU auch die Abgasuntersuchung – wurde diese bereits in einer Werkstatt erledigt, müsse der Nachweis vorgelegt werden. 

Wird der HU-Termin um mehr als zwei Monate überzogen, drohe ein Bußgeld sowie ein umfangreicher Prüfaufwand. 

E-Autos: Kfz-Steuerbefreiung verlängert

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge hat die Bundesregierung verlängert. Demnach werden alle E-Autos, die ab 2026 neu zugelassen werden, weiterhin von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung profitieren.

Bisher galt die Vergünstigung nur für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Der neue Stichtag für die Begünstigung ist nun der 31. Dezember 2030.

Ab 2026 wird das Deutschlandticket teurer

Zum Jahreswechsel ist der Preis des Deutschlandtickets von 58 auf 63 Euro gestiegen, das hat die Verkehrsministerkonferenz 2025 beschlossen. Die Länder können demnach weiterhin eigene Rabatte für Schülerinnen, Schüler, Azubis oder sozial Bedürftige anbieten. 

Weitere Infos gibt es auf der Website der Bundesregierung

Aktivrente: Neuerung ab 2026 für Rentner und Betriebe 

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente, das haben Bundestag und Bundesrat Ende 2025 beschlossen. Mit der Aktivrente können Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch freiwillig weiterarbeiten, jetzt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Laut Bundesregierung gilt der steuerfreie Hinzuverdienst allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte– nicht jedoch für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Freiberufler, Beamte oder Minijobber.

Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag „Aktivrente beschlossen: Was seit 1. Januar 2026 gilt“.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale 2026

Mit dem Steueränderungsgesetz sind zum Jahreswechsel einige Änderungen in Kraft getreten, mit denen das Ehrenamt und gemeinnützige Vereine 2026 entlastet werden sollen. Laut Bundesregierung gilt nun Folgendes:

  • Die Übungsleiterpauschale beträgt jetzt 3.300 Euro – sie ist damit um 300 Euro gestiegen.
  • Die Ehrenamtspauschale liegt jetzt bei 960 Euro im Jahr, vorher betrug sie 840 Euro.

Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen jetzt bei 7 Prozent

Seit dem 1. Januar ist der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent gesunken – bisher lag er bei 19 Prozent. Von der Senkung sollen aber auch Bäckereien und Metzgereien profitieren.

Mehr Kindergeld ab 2026

Zum Jahreswechsel wurde das Kindergeld für alle Kinder um vier Euro erhöht: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt es jetzt 259 Euro pro Monat und Kind. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit passt die Beträge automatisch an — Eltern, die bereits Kindergeld bekommen oder beantragt haben, müssen dafür nichts weiter tun.

Über den Online-Service der Arbeitsagentur können Sie Anträge stellen oder Änderungen vornehmen.

Strompreise 2026: Änderungen im Stromsteuergesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz 

Die Bundesregierung will Unternehmen und private Haushalte bei den Stromkosten entlasten und hat dafür verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. 

2026 werden die Netzentgelte gesenkt, indem die vier großen Übertragungsnetzbetreiber einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Dadurch sollen die Strompreise sowohl für Unternehmen und private Haushalte gedämpft werden. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, transparent darzustellen, wie sich der Zuschuss auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt. Die Entlastung bei den Netzentgelten ist bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen. 

Ab 2026 soll für rund 600.000 Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft der EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde (0,05 Cent pro kWh) für Strom gelten. Damit verhindert die Bundesregierung eine ab 2026 drohende Steuererhöhung. Der Bundestag hat die Änderung des Stromsteuergesetzes bereits beschlossen – die endgültige Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. 

Zusätzlich werden Haushalte und Unternehmen entlastet, weil die Gasspeicherumlage ab 2026 vollständig entfällt. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Änderung im Energiewirtschaftsgesetz bereits verabschiedet.  

Damit sinken die Energiekosten weiter. Laut Bundesregierung beläuft sich die Gesamtentlastung – zusammen mit den niedrigeren Netzentgelten – auf rund zehn Milliarden Euro im Jahr.  

Industriestrompreis soll ab 2026 kommen

Um energieintensive Industrieunternehmen zu entlasten, will die Bundesregierung für drei Jahre einen Industriestrompreis einführen, der ab 2026 gelten soll. Von der Maßnahme sollen Unternehmen aus 91 (Teil-)Sektoren profitieren – darunter zum Beispiel Unternehmen aus der chemischen Industrie, der Metallindustrie, der Glas- und Keramikherstellung, der Nahrungs- und Futtermittelproduktion, der Zementproduktion und dem Maschinenbau.  

Endgültig beschlossen ist der neue Industriestrompreis allerdings noch nicht. Laut Bundeswirtschaftsministerium muss auf Bundesebene zunächst eine Förderrichtlinie erarbeitet werden, die dann noch von der Europäischen Union genehmigt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag „Industriestrompreis: Subvention für wenige Konzerne“.

Bekämpfung der Schwarzarbeit: Neue Regeln ab 2026 

Ende 2025 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Damit erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) künftig erweiterte Befugnisse für den digitalen Datenaustausch mit Behörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Außerdem darf die FKS automatisierte und KI-gestützte Analyseverfahren einsetzen, um verdächtige Betriebe schneller zu identifizieren. 

Für das Handwerk besonders wichtig: Das Friseurhandwerk ist seit dem 30. Dezember 2025 in den Schwarzarbeitskatalog aufgenommen und kann nun stärker kontrolliert werden. Entlastet werden dagegen die Fleischereien, die aus der Liste der Risikobranchen gestrichen wurden – damit entfallen zahlreiche Dokumentations- und Meldepflichten. Mehr dazu lesen Sie im Artikel: „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Friseure sollen rein, Fleischer sollen raus“.  

Neue EU-Vorgaben für energetische Gebäudesanierung  

Mit der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) kommen künftig neue Anforderungen auf Eigentümer und Betriebe zu. Laut der EU-Vorgaben muss die Richtlinie bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. 

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Sanierungsrate deutlich zu erhöhen und besonders schlecht gedämmte Gebäude schrittweise zu modernisieren. Vorgesehen sind nach Angaben der EU-Kommission klare Anforderungen an Dämmung, Gebäudetechnik, erneuerbare Energien sowie digitale Gebäudestandards.  

Mehr zu der Umsetzung der Richtlinie erfahren Sie auf der Website der europäischen EU-Kommission

Solarpflicht für neue und bestehende Gebäude: Diese Fristen gelten 

Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sieht vor, die Nutzung von Solarenergie deutlich auszuweiten. Laut EU-Kommission, müssen ab Ende 2026 bestimmte Neubauten und später auch bestehende Gebäude mit Solartechnik ausgestattet werden – sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. 

Diese Vorgaben gelten: 

  • Ab 31. Dezember 2026: Neue öffentliche und neue gewerblich genutzte Gebäude über 250 Qudratmeter müssen für Solartechnik vorbereitet sein. 
  • Ab 2027: Für bestehende öffentliche Gebäude greift die Pflicht gestaffelt, abhängig von der Gebäudefläche. 
  • Ab 2030: Neue Wohngebäude müssen mit Solaranlagen ausgestattet werden – wenn sie geeignet sind. 

Gesundheitshandwerke: Frist für Telematikanbindung verschoben

Eigentlich sollten alle Hilfsmittelerbringer – also zum Beispiel Augenoptiker und Hörakustiker – spätestens zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens angeschlossen sein. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist jetzt darauf hin, dass diese Frist im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) verschoben wurde. Der verpflichtende Anschluss müsse nun spätestens bis zum 1. Oktober 2027 zu erfolgen.

Für die notwendige Authentifizierung benötigen die Betriebe zwei neue Karten:  

  • den elektronischen Berufsausweis (eBA) für die persönliche Identifikation und Signatur sowie 
  • die Institutionskarte SMC-B, die den Betrieb selbst für die IT freischaltet.   

Beide Karten werden über die zuständigen Handwerkskammern beantragt. Weitere Details dazu stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks auf seiner Website bereit. 

CO₂-Preis: Was sich 2026 ändert

Bis Ende 2025 lag der CO₂-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid bei 55 Euro. Zum Jahreswechsel wurde der Preis – wie schon in den Vorjahren – angehoben. Allerdings haben sich auch die Regeln für die Anhebung des CO₂-Preises geändert: Statt eines festen Satzes wird der CO₂-Preis ab 2026 durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten ermittelt werden – zunächst in einem Bereich von 55 bis 65 Euro je Tonne.

Der ADAC hat ausgerechnet, welche Folgen das für Autofahrer haben könnte. Demnach könnte 2026 die CO₂-Abgabe maximal um knapp drei Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als drei Cent pro Liter Diesel steigen. Wie viele Autofahrer letztlich beim Tanken bezahlen müssen, hängt laut ADAC aber auch von anderen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Ölpreis.

Tierhaltungskennzeichnung ab März 2026 

Eigentlich sollte die Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch ab dem 1. März 2026 verpflichtend werden. Doch Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz, das ursprünglich bereits im August 2025 in Kraft treten sollte, nun ein weiteres Mal verschoben. Betriebe haben demnach nun 10 Monate länger Zeit, sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Die neue Frist ist nun der 1. Januar 2027.

Von den neuen Regeln sind alle Fleischereien und Verkaufsstellen, die Schweinefleisch aus deutscher Produktion anbieten, betroffen. Tierhalter müssen ihre Haltungseinrichtungen bei der zuständigen Behörde melden. Außerdem müssen sie die Angaben zur Haltungsform in der Lieferkette so weitergeben, dass sie bis zum Verkauf nachvollziehbar bleiben. Auf den Produkten muss dann klar erkennbar sein, aus welcher der fünf Haltungsformen (Stallhaltung bis Bio) das Tier stammt. 

Beitrag vom 26. November 2025, aktualisiert am 27. Januar 2026.

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