Altersvorsorgedepot soll ab 2027 kommen

Das bringt die geförderte Altersvorsorge – auch für Selbstständige

Private Altersvorsorge, mit Zulagen und steuerlich gefördert: Was gilt für Selbstständige? Wie funktioniert es? Und vor allem: Lohnt es sich? Hier die Antworten.

4 Min.22.04.2026, 15:49 Uhr (Aktualisiert am 30.04.2026, 15:42 Uhr)
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Lohnt sich das Altersvorsorgedepot? Bei langen Laufzeiten kann ein kostenfreies Wertpapierdepot ohne Förderung mehr bringen, sagt das Vergleichsportal Verivox.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot? Bei langen Laufzeiten kann ein kostenfreies Wertpapierdepot ohne Förderung mehr bringen, sagt das Vergleichsportal Verivox. vege - Fotolia.com
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Auf einen Blick

Zulagen und Steuervorteile soll die neue, geförderte privaten Altersvorsorge bringen – und damit die Riester-Rente ablösen.

Die Zulagen funktionieren einfach, zusätzliche Steuervorteile sind bei einer Steuererklärung möglich.

Kurz vor Toresschluss hat der Gesetzgeber sogar noch die Förderung für Selbstständige in das Gesetz eingebaut.

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Das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ ist auf dem Weg. Der Bundestag hat es beschlossen. Stimmt der Bundesrat im Mai ebenfalls zu, gelten ab 1. Januar 2027 neue Förderregeln für neue Förderprodukte. Was bedeutet das für Sparer? Das Bundesfinanzministerium (BMF) verspricht in einem FAQ: „Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler.“

Private Altersvorsorge: Was wird gefördert und wie sicher ist die Anlage?

Bürger können zwischen Produkten mit und ohne garantierte Leistungen wählen:

  • Garantieprodukte: Anbieter sichern 80 oder 100 Prozent des eingezahlten Kapitals zu. Bei 80-Prozent-Garantien soll die Rendite laut BMF höher sein bei 100-Prozent-Garantien.
  • Altersvorsorgedepots: Hier gibt es keine Kapitalgarantie, dafür höhere Renditechancen. Dazu soll auch ein Standarddepot gehören, bei dem Sparer individuelle Entscheidungen nur treffen müssen, wenn sie von den Standardeinstellungen abweichen wollen. So soll es über das Altersvorsorgedepot die Möglichkeit geben, auch in Fonds oder ETFs einzuzahlen.

Zulagen und Steuervorteile: Wie wird gefördert?

Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge auf zwei Wegen:

  • mit Zulagen, die direkt ins Depot fließen,
  • mit Steuervorteilen.

In manchen Fällen lassen sich beide Förderungen kombinieren. Steuervorteile gibt es jedoch nur nach Abgabe einer Steuererklärung.

So funktioniert die Zulage beim Altersvorsorgedepot

  • Wer mindestens 120 Euro jährlich einzahlt, erhält eine Zulage.
  • Maximal sind Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr möglich, gefördert werden jedoch nur bis zu 1.800 Euro.
  • Für die ersten 360 Euro zahlt der Staat 50 Cent pro eingezahltem Euro, für jeden weiteren Euro 25 Cent. Wer 1.800 Euro einzahlt, erhält 540 Euro Grundzulage.
  • Eltern bekommen zusätzlich eine Kinderzulage: 1 Euro pro eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra.
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So funktioniert der Steuervorteil

Anleger können Einzahlungen bis 1.800 Euro plus Zulagen als Sonderausgaben absetzen, also maximal also 2.430 Euro jährlich. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob ein zusätzlicher Steuervorteil über die Zulagen hinaus besteht.

Laut BMF sind Zulagen nicht zwingend an eine Steuererklärung gebunden: Auch ohne Erklärung oder bei niedrigem Steuersatz fördert der Staat jeden Euro Eigenbeitrag mit Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen.

Wer hat Anspruch auf Förderung – und wer nicht?

Selbstständig Erwerbstätige hat der Gesetzgeber kurz vor dem Beschluss noch in das Gesetz aufgenommen. Außerdem förderberechtigt sind unter anderem:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtigen Jobs,
  • Eltern während der Kindererziehungszeit,
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Versorgungskrankengeld,
  • Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit sind.

Nicht förderberechtigt sind laut FAQ „freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung“. Jedoch können Ehepartner von Förderberechtigten die Grundzulage auch dann erhalten, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind.

Außerdem hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber handwerk.com klargestellt: Wer Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielt, sei künftig unmittelbar förderberechtigt, „unabhängig von einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung“.

Was passiert ab 2027 mit Riester- und Rürup-Renten?

Neue Riester-Verträge können nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Bestehende Verträge haben ab 2027 Bestandsschutz. Sparer können sie weiterführen. Oder sie wechseln mit dem Vertrag in die neue Förderung.  Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Die Rürup-Rente bleibt hingegen unverändert. Sie ist im neuen Gesetz und im FAQ des BMF nicht erwähnt.

Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot?

Das hängt von den Effektivkosten der Anbieter ab. Bei 5 Prozent Bruttorendite und 1,5 Prozent Effektivkosten bliebe zum Beispiel eine jährliche Nettorendite von 3,5 Prozent.

Ursprünglich sah das Gesetz einen Kostendeckel von 1,5 Prozent Effektivkosten vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte: „Wie beim Zinseszinseffekt gibt es auch einen Kosten-Kosten-Effekt, der mit der Zeit immer stärker wirkt.“ Bei 40 Jahren Laufzeit und 5 Prozent Bruttorendite bliebe dann nur die Hälfte der Kapitalmarkterträge übrig.

Darauf hat der Gesetzgeber reagierte: Der Kostendeckel liegt nun bei 1 Prozent. Eine Verbesserung, aber keine große:

  • Das Vergleichsportal Verivox hat berechnet, dass Effektivkosten von 1 Prozent „die komplette Förderung aufzehren“ könnten. Bei langen Laufzeiten könnte ein kostenfreies Wertpapierdepot ohne Förderung am Ende mehr bringen.
  • Auch die Verbraucherplattform finanztip.de kritisiert die 1-Prozent-Grenze als „deutlich zu hoch“. Zudem gilt sie nur für Standarddepots. Anbieter könnten daher unerfahrene Sparer in teurere Produkte lenken, bei denen die Kosten deutlich über 1 Prozent liegen. Finanztip.de fordert eine Obergrenze von 0,5 Prozent und hofft nun noch auf eine Nachbesserung durch den Bundesrat im Mai.
Ein Handwerker unterschreibt einen Vertrag an einem Schreibtisch.

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