Private Altersvorsorge, mit Zulagen und steuerlich gefördert: Was gilt für Selbstständige? Wie funktioniert es? Und vor allem: Lohnt es sich? Hier die Antworten.
Das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ ist auf dem Weg. Der Bundestag hat es beschlossen. Stimmt der Bundesrat im Mai ebenfalls zu, gelten ab 1. Januar 2027 neue Förderregeln für neue Förderprodukte. Was bedeutet das für Sparer? Das Bundesfinanzministerium (BMF) verspricht in einem FAQ: „Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler.“
Bürger können zwischen Produkten mit und ohne garantierte Leistungen wählen:
Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge auf zwei Wegen:
In manchen Fällen lassen sich beide Förderungen kombinieren. Steuervorteile gibt es jedoch nur nach Abgabe einer Steuererklärung.
Anleger können Einzahlungen bis 1.800 Euro plus Zulagen als Sonderausgaben absetzen, also maximal also 2.430 Euro jährlich. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob ein zusätzlicher Steuervorteil über die Zulagen hinaus besteht.
Laut BMF sind Zulagen nicht zwingend an eine Steuererklärung gebunden: Auch ohne Erklärung oder bei niedrigem Steuersatz fördert der Staat jeden Euro Eigenbeitrag mit Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen.
Selbstständig Erwerbstätige hat der Gesetzgeber kurz vor dem Beschluss noch in das Gesetz aufgenommen. Außerdem förderberechtigt sind unter anderem:
Nicht förderberechtigt sind laut FAQ „freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung“. Jedoch können Ehepartner von Förderberechtigten die Grundzulage auch dann erhalten, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind.
Außerdem hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber handwerk.com klargestellt: Wer Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielt, sei künftig unmittelbar förderberechtigt, „unabhängig von einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung“.
Neue Riester-Verträge können nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Bestehende Verträge haben ab 2027 Bestandsschutz. Sparer können sie weiterführen. Oder sie wechseln mit dem Vertrag in die neue Förderung. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Die Rürup-Rente bleibt hingegen unverändert. Sie ist im neuen Gesetz und im FAQ des BMF nicht erwähnt.
Das hängt von den Effektivkosten der Anbieter ab. Bei 5 Prozent Bruttorendite und 1,5 Prozent Effektivkosten bliebe zum Beispiel eine jährliche Nettorendite von 3,5 Prozent.
Ursprünglich sah das Gesetz einen Kostendeckel von 1,5 Prozent Effektivkosten vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte: „Wie beim Zinseszinseffekt gibt es auch einen Kosten-Kosten-Effekt, der mit der Zeit immer stärker wirkt.“ Bei 40 Jahren Laufzeit und 5 Prozent Bruttorendite bliebe dann nur die Hälfte der Kapitalmarkterträge übrig.
Darauf hat der Gesetzgeber reagierte: Der Kostendeckel liegt nun bei 1 Prozent. Eine Verbesserung, aber keine große:

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