Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
Logo
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
ImpressumDatenschutzAGB
Personal

Inflationsprämie: Diese Tarifverträge sind allgemeinverbindlich

Die steuerfreie Inflationsprämie können Arbeitgeber noch bis Ende 2024 an ihre Mitarbeitenden zahlen. Manche Betriebe sind sogar per Tarifvertrag dazu verpflichtet.

2 Min.11.08.2023, 12:07 Uhr (Aktualisiert am 11.09.2026, 12:18 Uhr)
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Ein blaues Sparschwein steht auch ein paar Geldscheinen. Daneben liegt ein Taschenrechner. Darüber befindet sich ein gelbes Schild mit der Aufschrift "Inflationsprämie".
Tarifvertrag mit Regelungen zur Inflationsprämie: Seit Sommer 2023 sind sie im Dachdeckerhandwerk und im Baugewerbe allgemeinverbindlich. PhotoSG - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Inflationsprämie: Diese Tarifverträge sind allgemeinverbindlich. In: /politik-und-wirtschaft/inflationspraemie-diese-tarifvertraege-sind-allgemeinverbindlich, 11.08.2023, /politik-und-wirtschaft/inflationspraemie-diese-tarifvertraege-sind-allgemeinverbindlich (abgerufen am: 05.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

TarifverträgeGesetzgebung
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Bis zu 3.000 Euro Inflationsprämie – so viel können Betriebe ihren Mitarbeitenden bis zum 31. Dezember 2024 freiwillig zahlen. Wenn Arbeitgeber einige Regeln beachten, ist der Zuschuss sogar steuerfrei.

Für Arbeitgeber, die Tarif zahlen, ist die Inflationsausgleichsprämie allerdings nicht immer freiwillig. Denn es gibt inzwischen Tarifverträge, die eine Prämie für die Beschäftigten vorsehen – auch im Handwerk. Für zwei Gewerke sind die Tarifverträge sogar allgemeinverbindlich. Das bedeutet: Sie gelten auch für nicht tarifgebundene Betriebe.

Baugewerbe: Beschäftigte erhalten 2023 und 2024 eine Prämie

Im Baugewerbe zum Beispiel haben sich die Tarifpartner auf einen Inflationsausgleich von insgesamt 1.000 Euro verständigt, der in zwei Stufen an die Beschäftigten ausgezahlt wird. 2023 und 2024 erhalten sie jeweils 500 Euro.

Laut Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaft bekommen nicht nur Vollzeitbeschäftigte einen Inflationsausgleich. Teilzeitbeschäftigten wird die Prämie anteilig gewährt. Auszubildende erhalten 300 Euro – ebenfalls verteilt auf zwei Jahre, also 150 Euro in diesem Jahr und 150 Euro im kommenden Jahr.

Hinweis für Betriebe: Das Bundesarbeitsministerium hat den „Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie“ Mitte Juli 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Am 1. August wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Soka Bau weist daraufhin, dass die Bestimmungen des Tarifvertrages damit ab dem 7. März 2023 gelten.

Dachdeckerhandwerk: Keine Inflationsprämie für Minijobber

Die Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk sieht eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 950 Euro vor. Laut Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sollen die Beschäftigten die Prämien in zwei Tranchen erhalten:

  • Die erste Zahlung in Höhe von 475 Euro gab es bereits mit der Lohnabrechnung für Februar 2023.
  • Die zweite Zahlung ist laut Tarifvertrag für die Lohnabrechnung im Februar 2024 vorgesehen, ebenfalls 475 Euro.

Dem ZVDH zufolge erhalten Minijobber keine Inflationsprämie, Teilzeitbeschäftigte im Dachdeckerhandwerk bekommen eine anteilige Zahlung und Azubis 35 Prozent.

Hinweis: Das Bundesarbeitsministerium hat den Tarifvertrag, der eine Inflationsausgleichsprämie für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk vorsieht, für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde am 6. Juli 2023 hier im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Maler- und Lackiererhandwerk: Inflationssonderzahlung von 600 Euro

Auch die Tarifpartner im Maler- und Lackiererhandwerk haben sich im Dezember 2022 auf eine Inflationsprämie für die Beschäftigten verständigt. Dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz zufolge bekommen die gewerblichen Mitarbeitenden eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig und bei tarifgebundenen Azubis beträgt sie 180 Euro.

Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Was bedeutet das?

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) kann Tarifverträge gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklären. Sie gelten dann bundesweit oder regional für alle Betriebe und Beschäftigten einer Branche – also auch für nichttarifgebundene Arbeitgeber.

Eine Liste mit allen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen (Stand: 1. Juli 2023) hat das Bundesarbeitsministerium unter bmas.de veröffentlicht.

Beitrag vom 21. Juni 2023, aktualisiert am 9. August 2023.

Tipp: Sie wollen beim Thema Inflationsprämie nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com: Jetzt anmelden!

Empfohlene Artikel

Gebäudereiniger hat einen Eimer in der Hand, in dem mehrere Putzmittel sind.
Tarifverhandlungen

Gebäudereinigung: Auch dritte Tarifrunde ohne Ergebnis

Trotz nachgebessertem Angebot der Arbeitgeberseite endete auch die dritte Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk ergebnislos. So reagieren Bundesinnungsverband und Gewerkschaft.

Tarifverträge
Eine Putzfrau reinigt den Boden in einem großen Gebäude mit einer Maschine. Da sie im Gegenlicht fotografiert wurde, ist nur ihre Silhouette zu sehen.
Tarifverhandlungen

Gebäudereinigung: Arbeitgeber legen Tarifangebot vor

Bei den Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk hat der Bundesinnungsverband jetzt ein Angebot vorgelegt. Doch die Gewerkschaft lehnt ab und kündigt Protest an.

Tarifverträge
Ein Mann reinigt Fenster im Gebäudereinigerhandwerk
Tarifverhandlungen

Gebäudereiniger-Handwerk: Erste Tarifrunde ist gescheitert

Die IG Bau hat für die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk eine Lohnerhöhung von zwei Euro pro Stunde gefordert. Die Arbeitgeberseite wies nun die Forderung erneut zurück. Wie geht es weiter?

Tarifverträge