Das Recht auf Reparatur kommt: Bundesrat und Bundestag haben dem Gesetz zugestimmt. Für Hersteller und Händler ändern sich damit einige Regeln.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren zugestimmt. Damit wird die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in deutsches Recht umgesetzt. Laut Bundesregierung sollen damit ein nachhaltigerer Konsum und eine stärkere Reparaturkultur gefördert werden.
„Das Recht auf Reparatur kommt“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zum Beschluss des Bundesrates. Bald hätten Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch mehr Rechte, wenn es um die Reparatur von defekten Produkten geht. „Reparieren ist besser als Wegwerfen – denn es schont die Umwelt und den Geldbeutel“, erläuterte die Ministerin den Grundgedanken hinter dem neuen Gesetz.
Hersteller von Produkten wie Waschmaschinen, Kühlschränken oder Smartphones werden durch das neue Gesetz verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Hinzukommt, dass die Hersteller in den Geräten keine Technik mehr verbauen dürfen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert.
Ebenfalls stellt die neue Regelung klar: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt das einen Sachmangel dar. Laut Bundesregierung bedeutet das: Verbraucher können Gewährleistungsrechte geltend machen.
Außerdem müssen die Hersteller Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten. Damit soll die Selbstreparatur für Verbraucher erleichtert werden.
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen: Im B2B-Bereich soll der Anspruch auf Reparierbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden können.
Die neuen Regeln sehen auch Anreize für Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate – also von zwei auf drei Jahre.
Laut der EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten das Recht auf Reparatur bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Dieser Verpflichtung ist Deutschland durch den Gesetzesbeschluss jetzt nachgekommen. Laut Bundesrat muss das Gesetz aber noch verkündet werden und tritt dann einen Tag später in Kraft.

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