FAQ zum Drohnenbetrieb

Was Handwerker über Drohnen wissen sollten

Sie möchten gerne fliegen, aber es fehlt Ihnen an Know-how? Wir haben Antworten auf die 12 wichtigsten Fragen rund um Drohnenbetrieb im Handwerk.

7 Min.09.03.2026, 14:12 Uhr (Aktualisiert am 30.04.2026, 16:06 Uhr)
Von
Alles in Ordnung? Wenn das Dach per Drohne inspiziert werden kann, muss niemand hinauf.
Alles in Ordnung? Wenn das Dach per Drohne inspiziert werden kann, muss niemand hinauf. EKH-Pictures - stock.adobe.com
Anzeige

Auf einen Blick

Trotz vieler Vorteile hat sich die Nutzung von Drohnen im Handwerk noch nicht durchgesetzt.

Die Regeln für die Drohnennutzung erscheinen zunächst unübersichtlich. Doch für viele Anwendungen im Handwerk reicht der „kleine Drohnenführerschein“.

Nicht überall darf ohne Erlaubnis geflogen werden. Hilfestellung bietet hier ein interaktives Tool des Bundesverkehrsministeriums.

Anzeige

Drohnen können in vielen Gewerken nützliche Helfer sein. Doch noch habe sich die Technik nicht durchgesetzt, sagt Robert Falkenstein vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk. „Wir erleben zwar großes Interesse an dem Thema, aber es sind nur wenige Handwerksbetriebe, die Drohnen tatsächlich einsetzen.“

Das mag auch an der etwas verwirrenden Vielfalt von Klassen und Regeln für die Nutzung dieser kleinen Fluggeräte liegen –wer braucht wann was und wo darf ich fliegen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1. Welche formellen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

„Der erste Schritt zur Drohnennutzung ist die formelle Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt“, sagt Falkenstein. Dabei gilt: Der Betreiber beabsichtigt den Betrieb einer Drohne. Bei einer beruflichen Nutzung ist das das Unternehmen als juristische Person und nicht derjenige, der die Drohne später fliegt.

Grundsätzlich gilt eine Grenze von 250 Gramm Startgewicht für die Registrierungspflicht. „Für Handwerksbetriebe spielt diese Grenze aber keine Rolle, erklärt Falkenstein. „Denn immer, wenn eine Drohne einen Sensor hat, also zum Beispiel eine Kamera, muss sich der Betreiber registrieren, unabhängig vom Gewicht“, erklärt Falkenstein.

Jeder Betreiber erhält nach der Registrierung eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID). Alle Drohnen im Betrieb werden dann mit dieser Nummer gekennzeichnet, um sie eindeutig zuordnen zu können.

2. Brauchen meine Mitarbeitenden einen Drohnenführerschein?

„Grundsätzlich würde ich jedem, der mit einer Drohne fliegen will, empfehlen, den so genannten kleinen Drohnenführerschein zu machen“, sagt Falkenstein. Offiziell nennt sich diese Berechtigung EU‑Kompetenznachweis (A1/A3).

Das Luftfahrt-Bundesamt bietet ein entsprechendes Training und die Online-Prüfung an. „Das kostet derzeit pro Person 25 Euro und man erhält einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Voraussetzungen“, so der Digital-Experte. Chefs sollten sich zudem das Zertifikat der Mitarbeitenden vorlegen lassen und eine Kopie in die Personalakte aufnehmen, rät er.

Neben dem EU‑Kompetenznachweis (A1/A3) gibt es auch das „EU-Fernpilotenzeugnis“. Es ermöglicht Flüge in der Unterkategorie A2 (s. Frage 5). Neben dem Kompetenznachweis A1/A3 muss der Fernpilot eine praktische Selbstschulung und eine schriftliche Theorieprüfung ablegen. Eine Liste mit benannten Prüfstellen gibt es beim Luftfahrt-Bundesamt.

3. Darf auch der Azubi die Drohne fliegen?

Grundsätzlich ja! Es besteht ein Mindestalter von 16 Jahren, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium (BMV). Wenn der Azubi also alt genug ist, darf er steuern – aber auch er sollte einen Kompetenznachweis besitzen.

4. Brauche ich eine Versicherung?

Ja! Für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht, damit mögliche Schäden, zum Beispiel durch einen Absturz, auch gedeckt sind. „Betreiber sollten prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung auch Drohnen absichert. Falls nein, bieten Versicherungen spezielle Drohnen-Tarife an“, sagt Falkenstein und warnt: „Es kann schnell sehr teuer werden, wenn die Drohne zum Bespiel auf ein teures Auto stürzt.“

5. Was verbirgt sich hinter den Drohnen-Kategorien?

Es gibt drei Kategorien von Drohnen:

  • offene Kategorie (Open),
  • spezielle Kategorie (Specific),
  • zulassungspflichtige Kategorie (Certified).

„Für den Handwerksbetrieb sind Drohnen der offenen Kategorie in aller Regel ausreichend“, erklärt Falkenstein.

Unter die offene Kategorie fällt die Nutzung einer Drohne, wenn sie alle der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilo.
  • Der Betrieb erfolgt nicht über Menschenansammlungen.
  • Die Flughöhe von 120 Metern über dem Boden wird nicht überschritten.
  • Der Betrieb erfolgt nur in direkter Sichtverbindung – der so genannten Visual Line of Sight (VLOS).
  • Es werden kein Gefahrgut oder Menschen transportiert.
Anzeige

Die offene Kategorie ist weiter unterteilt in die drei Unterkategorien A1, A2 und A3, die sich auf das Gewicht und die C-Klasse (s. Frage 6) der Drohnen beziehen.

In der Unterkategorie A1 ist es gestattet, eine Drohne von bis zu 900 Gramm Startgewicht zu betreiben. Vereinzelte Personen dürfen überflogen werden.

In der Unterkategorie A2 darf eine Drohne mit einer höchstzulässigen Startmasse von bis zu vier Kilo in sicherer Entfernung von Menschen betrieben werden, das heißt: mindestens 30 Meter Abstand zu Unbeteiligten. Im Langsamflugmodus darf dieser auf fünf Meter Abstand verringert werden.

Die Unterkategorie A3 erlaubt Flüge mit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilo. Es dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Betriebsraum aufhalten, deshalb muss beim Betrieb ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu besiedelten Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten und Erholungsgebieten eingehalten werden.

6. Was sind C-Klassen?

Drohnen sind je nach ihren technischen Eigenschaften in sechs C-Klassen eingeteilt. Nach der C-Klasse richtet sich die Kategorie der Drohnen (s. Frage 5). In der offenen Kategorie dürfen Drohnen von C0 bis C1 geflogen werden.

Eine Übersicht über alle Kriterien findet sich auf der Website „Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (Dipul)“ des Bundesverkehrsministeriums.

Das klingt kompliziert, aber Robert Falkenstein beruhigt: „Für das Handwerk gibt es in der Regel zwei Fälle: Aufmaß per Fotogrammmetrie, da ist man mit neuen Drohnenmodellen mit Kamera bei unter 250 Gramm.  Hier ist also der EU-Kompetenznachweis (A1/A3), die Betreiberregistrierung, Versicherung und bei Bedarf die Einfluggenehmigung der geografischen Zonen (s. Frage 7) wichtig. Das ist ein vertretbarer Aufwand für die dafür erhaltenen digitalen, zentimetergenauen 3D-Modelle, die viel Arbeitszeit sparen können.“

Der zweite typische Einsatz sei mit einer Thermalkamera, die Wärmebildaufnahmen machen kann, beschreibt der Digital-Experte: „Hierbei könnten Sonderaufbauten notwendig sein, wodurch die Drohne eine Gewichtsgrenze überschreiten kann. In diesem Fall lohnt sich ein genauerer Blick und gegebenenfalls ein Austausch mit dem jeweiligen Anbieter.“

7. Darf ich überall mit meiner Drohne fliegen?

Es kommt darauf an. Zwar ist laut BMV grundsätzlich die Benutzung des Luftraums durch Drohnen frei, so lange Sie Drohnen der offenen Kategorie nutzen.

In so genannten „geographischen Gebieten“ aber ist Drohnenflug nur unter Einschränkungen möglich. „Geographische Gebiete sind zum Beispiel Wohngrundstücke, Anlagen der kritischen Infrastruktur, Badestrände, Naturschutzgebiete oder Flughäfen“, erklärt Falkenstein.

Im Klartext: Es gibt viele geographische Gebiete. Zudem sind für die Genehmigung, die man für einen Flug braucht, die Landesluftfahrtbehörden zuständig, was die Sache nicht unbedingt einfacher macht. Zuständig ist immer die Behörde am Flugort.

8. Wie finde ich heraus, ob ich in einem geographischen Gebiet fliegen will?

Um zu klären, ob meine Drohne in einem geographischen Gebiet fliegen soll, hilft die interaktive Karte auf der Dipul-Website. Das MapTool bietet eine Übersicht über ganz Deutschland.

„Dort sind die unterschiedlichen Gebiete farblich gekennzeichnet“, beschreibt Falkenstein. Rot sind beispielsweise Flugverbotszonen, gelb Wohngebiete, grau Industrie oder Energieversorgung und grün Naturschutzgebiete.

Was gilt nun am geplanten Flugort? „Geben Sie die Adresse in das Suchfeld ein“, erklärt Falkenstein. „Dann wird der entsprechende Kartenausschnitt mit allen Gebieten angezeigt.“ Detailinformationen erhalten Sie, wenn Sie in der Ergebnisansicht den Namen des angezeigten geografischen Gebietes anklicken, zum Beispiel

  • die untere und obere Höhengrenze des geografischen Gebiets,
  • den Verweis und den Link auf den Paragrafen / Absatz der LuftVO, auf dessen Basis das geografische Gebiet eingerichtet wurde,
  • die zuständige Behörde sowie
  • die untere und obere Grenze des Luftraumes. Dabei steht „GND“ für Ground und bedeutet die untere Höhengrenze ist Null Meter. „UNL“ steht für Unlimited und bedeutet, dass es nach oben kein Limit gibt.

Wichtig: Sollten Sie in einem Gebiet mit mehreren betroffenen geografischen Gebieten fliegen wollen, müssen Sie von allen zugehörigen Stellen Genehmigungen einholen.

9. Wie komme ich an eine Genehmigung für den Flug in einem geographischen Gebiet?

Hier kommt es auf das geografische Gebiet an. Fliegen Sie mit Ihrer Drohne in einem Wohngebiet, reicht die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers aus, heißt es in § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). „Bei Einfamilienhäuser braucht es nur die Zustimmung des Kunden“, schlussfolgert Falkenstein. Bei Mehrfamilienhäusern  und dichter Bebauung bestehe allerdings die Möglichkeit, mehr zu erfassen. „Da sollten Betriebe genau aufpassen, was sie aufnehmen und bestenfalls auch kurz den Umkreis informieren, etwa  über einen Aufsteller: „Drohnenflug – wir verarbeiten nur relevante Daten zur Erfassung der Maße von unserem Kundenobjekt.“

Einen Überblick über die anderen geografischen Gebiete und die Voraussetzungen gibt es auf der  Dipul-Website

In bestimmten Fällen kann ein Antrag bei der zuständigen Luftfahrtbehörde nötig sein. Auch hier hilft die Dipul-Website weiter: Unter dem Punkt „Anträge und Behördendienste“ findet sich der entsprechende Unterpunkt.

„Dort gibt es eine Übersicht über die Zuständigkeiten nach Bundesländern“, erklärt Falkenstein. Die entsprechenden Behörden sind verlinkt. Für acht Bundesländer, darunter Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, kann dort ein Antrag direkt ausgefüllt und heruntergeladen werden. In diesem Fall liegen die Kosten für eine zweijährige Genehmigung, beispielsweise über Wohngebieten zu fliegen, bei 200 Euro.

10. Brauche ich das Einverständnis des Kunden?

Ja! „Sie sollten sich am besten mit dem Auftrag die Zustimmung zum Überflug des Hauses oder der Fläche bestätigen lassen“, empfiehlt Falkenstein. „Zudem sollten Sie auch einen Passus aufführen, der erklärt, was mit den Bildern passiert.“

11. Was sollte ich vor dem Start noch beachten?

„Kommunikation ist ein wichtiger Punkt, gerade weil es derzeit sehr viel Aufregung um Drohnen gibt“, sagt der Berater. Er rät deshalb, die zuständige Ortspolizei zu informieren, dass eine Drohne stiegen soll. „Wenn dann ein aufgeregter Nachbar anruft, weiß das Revier schon Bescheid.“

12. Wo bekomme ich weitere Informationen und Unterstützung?

„Erste Anlaufpunkte für eine Beratung sind die Handwerkskammern“, sagt der Digitalexperte.

Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte bietet ein Flyer des BMV. Noch mehr Details zu Drohnenklassen, den technischen Typen und viele weitere Informationen sind auf der Website Dipul des Bundesverkehrsministeriums zu finden.

Eine Handwerkerin und ein Handwerker arbeiten gemeinsam an einem Computer und schauen sich etwas an.

Besser organisiert

Papierchaos, unleserliche Stundenzettel, verwundene Notizen und zu wenig Zeit?

In unserem Newsletter erfahren Sie, wie Handwerksbetriebe digitale Lösungen nutzen und Abläufe zu vereinfachen.

Schlütersche Mediengruppe | KI generiert
Anzeige