BG BAU erweitert Arbeitsschutzprämien ab Juli 2026
Neue Arbeitsschutzprämien der BG BAU fördern Drohnen und Absturzsicherungen. Gleichzeitig werden Förderbedingungen vereinfacht.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) baut ihr Förderprogramm für den Arbeitsschutz weiter aus. Ab dem 1. Juli 2026 kommen neue Arbeitsschutzprämien hinzu. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen vereinfacht. Ziel sei es, Mitgliedsbetriebe stärker bei Investitionen in sichere Arbeitsverfahren zu unterstützen.
Nach Angaben der BG BAU reagiert das Programm damit auf neue technische Lösungen und veränderte Arbeitsabläufe auf Baustellen. "Mit den neuen Prämien stärken wir gezielt den präventiven Arbeitsschutz in unseren Mitgliedsunternehmen", sagt Hans‑Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Arbeitsschutzprämien: Neue Förderung für Drohnen und Absturzsicherung
Neu im Förderkatalog sind unter anderem Drohnen. Sie können teils gefährliche Kontroll‑ oder Reinigungsarbeiten übernehmen. Typische Einsatzorte sind Dächer, Fassaden, Schächte oder Kanäle. Auch in belasteten Bereichen lassen sich Arbeiten so aus sicherer Entfernung prüfen.
Die BG BAU fördert ab Juli 2026:
- die Anschaffung von Drohnen
- den Erwerb eines Drohnen‑Führerscheins
- die Anmeldung der Drohne beim Luftfahrt‑Bundesamt
Die Förderung richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag des Betriebs und kann bis zu 2.000 Euro pro Jahr betragen.
Ebenfalls neu ist eine Förderung für temporäre Absturz‑ und Durchsturzsicherungen. Abstürze zählen weiterhin zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen. Technische Schutzsysteme sollen helfen, diese Risiken zu senken. Gefördert werden zum Beispiel Sicherungen für Schalungsarbeiten oder Schutzsysteme bei Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachflächen.
Bei der beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG BAU bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.000 Euro. In bestimmten Fällen sind auch Zuschüsse bis zu 10.000 Euro möglich.
Neue Förderstufen der BG Bau
Parallel dazu strukturiert die BG BAU ihre Förderbedingungen neu. Statt bisher fünf gibt es künftig vier Stufen. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich weiterhin nach dem Mitgliedsbeitrag. Je nach Beitragsklasse können Betriebe künftig zwischen 250 Euro und bis zu 20.000 Euro Förderung pro Jahr erhalten.
Gleichzeitig endet zum 30. Juni 2026 die Förderung für mehrere bestehende Produkte. Dazu gehören etwa Leiter‑Lift‑Systeme, bestimmte staubarme Schleifsysteme, Dieselpartikelfilter oder Defibrillatoren. Für bereits geplante Investitionen gilt jedoch eine Übergangsregelung: Wer ein förderfähiges Produkt noch bis zum 30. Juni 2026 kauft, kann den Antrag auf Förderung bis zu ein Jahr nach dem Kauf stellen.

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