Mit Meldeportalen erleichtern Finanzbehörden anonyme Anzeigen gegen Steuerhinterzieher. Wie es funktioniert – und welche Quellen die Finanzämter sonst noch haben.
Baden-Württemberg war 2021 das erste Bundesland mit einem Portal für anonyme Anzeigen von Steuerdelikten. Danach passierte lange nichts, erst 2024 zog Bremen nach. Seit April 2025 gibt es solche Meldeportale nun auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Anonyme Anzeigen beim Finanzamt sind auch ohne Meldeportale möglich. Was versprechen sich die Finanzverwaltungen von den Plattformen? „Bisher konnten die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern anonyme Hinweise häufig nicht ausreichend überprüfen, weil Rückfragen nicht möglich waren“, sagt der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere.
Das werde nun anders: „Jetzt können sie auch bei anonymen Meldungen gezielte Fragen zum angezeigten Sachverhalt stellen, ohne dass die Hinweisgebenden ihre Identität preisgeben müssen.“
Niedersachsen und Baden-Württemberg lösen dieses Problem mit einem anonymen Postfach: Bei der Abgabe eines Hinweises erhalten Hinweisgeber eine „Hinweis-ID“. Erzeugen sie nun noch ein Passwort, können sie sich mit ID und Passwort einloggen, um Rückfragen zu beantworten.
In Schleswig-Holstein funktioniert es ähnlich. Hinweisgeber können einen geschützten Postkasten einrichten, mit einem Pseudonym als Benutzernamen. Nur Bremen verzichtet auf Rückfragen bei anonymen Hinweisen.
Noch lieber wäre es den Finanzbehörden jedoch, wenn Hinweisgeber auf ihre Anonymität verzichten. Deswegen bitten alle Portale um persönliche Daten der Hinweisgeber. Die Angabe ist jedoch freiwillig.
Grundsätzlich müsse die Finanzverwaltung jede Anzeige prüfen, sagt Steuerberaterin Alison Siefert aus Hannover. „Es wird geprüft, ob eine Anzeige ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerverfehlung enthält.“ Nur in solchen Fällen würden Betriebsprüfer oder Steuerfahnder aktiv.
Oft würden solche Anzeigen von „wütenden Exen“ stammen – von grollenden Ex-Mitarbeitenden, Ex-Gatten und Ex-Geschäftspartnern, so Siefert. Die „Exen“ hätten oft sehr konkrete Insider-Kenntnisse.
„Je konkreter und detaillierter eine Anzeige ist, je mehr Insider-Wissen sie enthält, desto aufmerksamer ist die Finanzverwaltung“, sagt die Steuerberaterin. Doch ein Großteil der anonymen Anzeigen dürfte zu vage sein, als dass die Finanzverwaltung sie weiterverfolgt, schätzt Siefert.
Auch dabei sollen die Meldeportale Abhilfe schaffen, nicht nur durch die Möglichkeit von Nachfragen: Bei der Eingabe werden Hinweisgeber gezielt nach allem befragt, was den Finanzämtern bei der Prüfung helfen kann. Dazu zählen Angaben zur Person und Firma des Angezeigten, inklusive Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es wird nach Zeugen und Beweismitteln gefragt, und Hinweisgeber können Dateien hochladen.
Anonyme Anzeigen sind nicht die einzige Informationsquelle der Finanzämter. Die Liste der Zuträger ist lang, berichtet Siefert:
Im Vergleich dazu spielen anonyme Anzeigen nach Sieferts Einschätzung eine geringe Rolle. Dennoch erwartet die Steuerberaterin, dass nach und nach mehr Bundesländer digitale Meldeportale einrichten. „Die Finanzverwaltungen müssen ihre Verwaltungsprozesse digitalisieren, und solche Portale gehören dazu.“
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