Steuern

Sonderabschreibung auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge

75 Prozent Abschreibung für Elektrofahrzeuge sind seit Mitte 2025 möglich. Das gilt auch für Gebrauchte, stellt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe klar.

1 Min.11.12.2025, 12:28 Uhr
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Die hohe Sonder-Abschreibung gibt es für alle bis Ende 2027 angeschafften Elektrofahrzeuge.
Die hohe Sonder-Abschreibung gibt es für alle bis Ende 2027 angeschafften Elektrofahrzeuge. Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com
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Mit der degressiven Abschreibung für Maschinen, Geschäftsausstattung und Elektrofahrzeuge will die Bundesregierung Investitionen fördern. Besonders hoch ist die Abschreibung für Elektroautos:  75 Prozent des Anschaffungspreises im Jahr des Kaufs. In den Folgejahren sinkt der Satz auf zehn und fünf Prozent des Restwertes, danach immer weiter bis auf zwei Prozent.

Unsicherheit bestand jedoch, ob diese Regelung nur für Neuwagen ohne vorherige Erstzulassung gilt – oder für „neu angeschaffte Fahrzeuge“, wie es im Gesetz heißt. Für Klarheit hat nun der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit einer Anfrage an das das Bundesfinanzministerium (BMF) gesorgt. Die Antwort des BMF: Es geht um neu angeschaffte Fahrzeuge, einschließlich gebraucht gekaufte Autos, sofern sie im Zeitraum vom 1. Juli 2025 und bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft wurden.

Tipp: Bei Unsicherheiten im Rahmen der Geltendmachung der Sonderabschreibung für gebrauchte Elektrofahrzeuge sollten sich Betroffene auf diese Stellungnahme des BMF berufen, empfiehlt der Verband.

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