Bei Insolvenz muss das Finanzamt die Hälfte der Säumniszuschläge erlassen. Warum nicht alle?
Der Fall: Ein Steuerzahler schuldet dem Finanzamt fast 3,6 Millionen Euro. Darin enthalten: 1,6 Millionen Euro Säumniszuschläge für Steuern aus den Jahren 2007 bis 2011. Der Mann meldet 2018 Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter beantragt 2021 den Erlass sämtlicher Säumniszuschläge, aber das Finanzamt erlässt nur 50 Prozent.
Ein voller Erlass kommt dem Finanzamt zufolge nur infrage, wenn der Betroffene schon zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuern insolvent gewesen wäre – was nicht der Fall war. Ein höherer Erlass wäre auch möglich, falls die Zahlung seine Existenz gefährdet – wofür es keine Anhaltspunkte gebe. Der Insolvenzverwalter reicht Klage gegen diese Entscheidung ein.
Das Urteil: Das Finanzgericht Hamburg weist die Klage ab. Der hälftige Erlass ist rechtmäßig. Die Begründung:
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