Ein Gericht untersagt irreführende Werbung: Nur in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe dürfen Photovoltaikanlagen installieren.
Schäden an Photovoltaikanlagen (PV) und Dächern häufen sich, meldet der Bauherrenschutzbund. Ein Hauptgrund: Viele Planer und Installateure missachten technische und rechtliche Vorgaben, wie eine Studie des Verbandes zeigt.
Doch jetzt hat ein Gericht klargestellt: Nur in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe dürfen Photovoltaikanlagen planen, installieren, in Betrieb nehmen und warten, so das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. In dem Fall fehlte einem PV-Installateur diese Qualifikation.
Ein Betrieb in Rheinland-Pfalz wirbt auf seiner Website als „Photovoltaik- und Elektromeisterbetrieb" für „schlüsselfertige“ PV-Anlagen, „von der ersten Planung Ihrer Photovoltaikanlage über die fachgerechte Installation bis hin zur regelmäßigen Wartung“ – „keine Subunternehmer“, „aus einer Hand. In der Handwerksrolle eingetragen ist er jedoch nicht, weder als Elektrotechniker noch als Dachdecker.
Die Wettbewerbszentrale mahnt den Betrieb ab: Er verstoße gegen die Handwerksordnung und täusche mit seiner Werbung. Der Betrieb ignoriert die Abmahnung, die Wettbewerbszentrale klagt.
Das OLG Koblenz gibt der Wettbewerbszentrale Recht:
Auch das Argument, der Betrieb lasse Elektroarbeiten von Subunternehmern erledigen, ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend sei gerade seine Werbung für Komplettleistungen, ohne Subunternehmer.
Fazit des Gerichts: Wirbt ein Betrieb ohne Eintragung für diese Arbeiten, begeht er „eine unlautere geschäftliche Handlung.“ Der Installateur muss diese Werbung unterlassen, so das Gericht. (Urteil vom 02. Juni 2026, Az. 9 U 1015/25)
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) begrüßt das Urteil: „Mit dieser Entscheidung bestätigt das OLG Koblenz die besondere fachliche Verantwortung und Kompetenz des Dachdeckerhandwerks bei der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen auf Dächern“, sagt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des ZVDH.
Das Urteil zeige deutlich, „dass die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit darstellt, sondern die erforderliche Qualifikation und Zulassung voraussetzt“.
Die Entscheidung habe große Bedeutung für die Branche. Sie stärke qualifizierte Handwerksbetriebe, fördere fairen Wettbewerb und betone die Bedeutung von Fachkunde, Sicherheit und Verbraucherschutz. Zudem gebe das Gericht den Handwerksorganisationen und Betrieben „eine wichtige Orientierung bei der Bewertung von PV-Arbeiten“.

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