Bei der Stromsteuer soll sich nach dem Willen der Bundesregierung nichts ändern. Welche Handwerker schon jetzt entlastet werden und welche auch weiterhin nichts bekommen.
Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, die Senkung der Stromsteuer nicht auf alle Betriebe auszuweiten, wird viel Kritik laut. Handelsverbände, Verbraucherschützer und auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) werfen der Politik einen Bruch des Koalitionsvertrags vor.
Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung, sollte sie so beschlossen werden, für das Handwerk? Wer profitiert und wer geht leer aus? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Aktuell wird allen Handwerksbetrieben, die dem Produzierenden Gewerbe im Sinne des Stromsteuergesetzes zugeordnet sind und die Voraussetzungen des § 9b im Stromsteuergesetz (StromStG) erfüllen, ein Teil der Stromsteuer erstattet.
Zum Produzierenden Gewerbe im Sinne des StromStG gehören ZDH alle Betriebe, die das Statistische Bundesamt in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), in den Abschnitten C (Bergbau und Gewinnung von Steine und Erden), D (Verarbeitendes Gewerbe), E (Energie- und Wasserversorgung) oder F (Baugewerbe) aufführt. Das sind laut ZDH unter anderem:
Ein Betrieb muss aber gleichzeitig weitere Voraussetzungen des Stromsteuergesetzes erfüllen:
Die Entlastung von der Stromsteuer erfolgt nachträglich. Betriebe, die berechtigt sind, müssen einen Antrag beim Hauptzollamt auf Steuererstattung stellen. Derzeit zahlt das Produzierende Gewerbe laut ZDH für jede Kilowattstunde Strom 2,05 Cent (ct/kWh) Steuern. Erstattet werden 1,537 ct/kWh, so dass der effektive Steuersatz auf 0,513 ct/kWh sinkt und damit knapp über dem EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh für Unternehmen liegt.
Die Verstetigung der Stromsteuersenkung durch das Bundesfinanzministerium wird ausschließlich bereits begünstigten Bereichen zugutekommen. Das bedeutet: Wer jetzt profitiert, wird dies auch künftig tun.
Die Stromsteuerentlastung bleibt auf das Produzierende Gewerbe beschränkt. Andere Gewerke, die ebenfalls unter hohen Energiekosten leiden, können auch weiterhin voraussichtlich keine Steuerentlastung bekommen. Dazu zählen laut ZDH unter anderem:
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