Betrug: Die Finanzverwaltung würde nie von Ihnen verlangen, für die Zahlung einer Steuerschuld einen Link zu nutzen und dort ein Formular auszufüllen.
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Betrug: Die Finanzverwaltung würde nie von Ihnen verlangen, für die Zahlung einer Steuerschuld einen Link zu nutzen und dort ein Formular auszufüllen.

Steuern

Diese Steuer- und Pfändungsbescheide sind ein Fake

Keine Angst vor Kontenpfändung: E-Mails und Messenger-Nachrichten vom Bundeszentralamt für Steuern und dem Finanzamt sind ein Betrugsversuch.

Droht das Finanzamt mit Pfändung einer Steuerschuld, dann müssen Sie das ernst nehmen. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich der Fiskus deswegen per Mail oder Messenger bei Ihnen meldet: Das ist ein klarer Hinweis, dass es sich um eine Betrugsversuch handelt. Davor warnt aktuell das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

  • Fake-Mails: Die Betrüger versenden laut BZSt E-Mails mit Betreffzeilen wie „Benachrichtigung der Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)“ und behaupten darin, die Behörde habe einen Bescheid unter einem beigefügten Link erlassen.
  • Fake-Nachrichten: Über Messengerdienste verschickten Betrüger Nachrichten, denen zufolge im Namen des „FINANZAMT“ eine Pfändung ansteht, die durch Zahlung über einen Link zu vermeiden sei.

Das BZSt warnt davor, auf solche Nachrichten zu reagieren oder die Links zu öffnen. 

Dass es sich um Betrugsversuche handelt, lasse sich leicht erkennen:

  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen würden vom BZSt nur per Brief zugestellt. Etwas anderes gelte nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Zahlungen seien immer per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
  • Die Fälschungen seien oft in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst.
  • Echte Bescheide enthielten immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters.
  • Das BZSt bitte niemals darum, für die Zahlung einer Steuerschuld einen Link zu nutzen und dort ein Formular auszufüllen.

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