Ausbezahlten Urlaub müssen Mitarbeitende versteuern. Einige Finanzgerichte sagen jetzt: Die Steuer lässt sich durch die Fünftel-Regelung senken.
Bei der Auszahlung von Überstunden oder nicht genommenem Urlaub steigt die Steuerlast im Monat der Zahlung deutlich. Geht es jedoch um Vergütungen, die mehrere Kalenderjahre betreffen, können Finanzämter diese nach der sogenannten Fünftel-Regelung günstiger besteuern – als außerordentliche Einkünfte. Doch oft sträuben sie sich dagegen.
Der Fall: Ein Arbeitnehmer erkrankt über drei Jahre so schwer, dass er seinen Urlaub nicht nehmen kann. Nach seinem Tod zahlt der Arbeitgeber die Urlaubstage an die Erben aus. Das Finanzamt besteuert die Zahlung als reguläre Lohneinkünfte. Seine Begründung: Es handle sich nicht um ein Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit, sondern um drei separate Entgelte für drei Jahre, die lediglich in einem Jahr ausgezahlt wurden. Die Erben klagen dagegen.
Das Urteil: Das Finanzgericht München gibt den Erben Recht. Eine Tätigkeit gilt als mehrjährig, wenn sie sich über mindestens zwei Steuerjahre erstreckt und dabei mindestens zwölf Monate umfasst. Für Arbeitnehmer sei jede Vergütung „außerordentlich“, die diese Kriterien erfüllt. Daher bestehe ein Anspruch auf die ermäßigte Besteuerung. (Urteil vom 27. November 2025, Az. 10 K 714/25)
Hintergrund: Die Besteuerung von ausgezahltem Urlaub sorgt immer wieder für Streit. Auch das Finanzgericht Münster hat in einem ähnlichen Fall eine ermäßigte Besteuerung befürwortet. (Urteil vom 13. Dezember 2025, Az. 12 K 1853/23 E). Nun muss der Bundesfinanzhof in zwei Musterprozessen entscheiden. (BFH, Az. VI R 21/25 und VI R 23/25). Betroffene können unter Verweis auf diese Verfahren Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einlegen.
Seit 2025 gelten neue Regeln: Arbeitgeber dürfen die Fünftel-Regelung bei der Auszahlung nicht mehr im Lohnsteuerverfahren anwenden. Stattdessen müssen Arbeitnehmer sie selbst bei der Steuererklärung beantragen. Arbeitgeber müssen nur bescheinigen, dass es sich um eine Entschädigung für mehrere Kalenderjahre handelt.

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