Urteil

Parkplatzunfall: Wer im Weg steht, trägt Teilschuld

Auch auf Parkplätzen müssen Autofahrer Rücksicht nehmen. Wer Durchfahrten zuparkt, kann nicht mit einer vollen Erstattung von Unfallschäden rechnen.

1 Min.24.03.2026, 09:47 Uhr
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Auf einem vollen Parkplatz kommt es leicht zu Rangierunfällen.
Auf einem vollen Parkplatz kommt es leicht zu Rangierunfällen. Animaflora PicsStock - stock.adobe.com
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Der Fall: Eine Autofahrerin stellte ihren Wagen auf dem Parkplatz eines Schwimmbads so ab, dass er die Durchfahrt zur nächsten Parkreihe blockierte. Bei Rangieren streifte dann ein anderer Wagen ihr Auto. Die Versicherung des Unfallverursachers weigerte sich, den kompletten Schaden in Höhe von fast 6.300 Euro zu bezahlen. Die Frau trage eine Mitschuld am Unfall, argumentierte der Versicherer. Deshalb zahlte sie nur gut 4.100 Euro.

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Die Autofahrerin klagte. Sie habe ordnungsgemäß geparkt, da auf dem Parkplatz keinerlei Linien existierten und man daher auf dem gesamten Gelände habe parken dürfen.

Das Urteil: Das Amtsgericht München gab der Frau nur teilweise Recht. Sie habe an einer Stelle geparkt, die für die Durchfahrt vorgesehen sei und so den Verkehr behindert. Die Parkreihen seien durch einen mittleren Grünstreifen markiert. Ein aufmerksamer Fahrer habe erkennen können, dass die nicht bepflanzten Flächen als Durchfahrt gedacht seien. Weitere Markierungen seien nicht erforderlich.

Das falsch abgestellte Auto habe eine Sackgasse verursacht, andere Autofahrer hätten daher 30 Meter rückwärtsfahren müssen. Wer am Verkehr teilnehme, habe sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Daher trage die Autofahrerin 20 Prozent der Schuld und somit auch der Kosten. (Urteil vom 12. Februar 2026, Az. 344 C 8946/25)

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