Der Bundestag hat die umstrittene Pflegereform verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 angehoben wird, um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr.
Aktuell liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, Kinderlose zahlen 3,4 Prozent.
Wie hoch der Beitragssatz ist, hängt künftig davon ab, ob und wie viele Kinder die Versicherten haben. Laut Gesetz soll es sechs verschiedene Beitragssätze geben:
- Am teuersten wird es für Kinderlose. Sie sollen einen Beitragssatz von 4 Prozent zahlen.
- Eltern zahlen generell 0,6 Prozent weniger, also maximal 3,4 Prozent.
- Allerdings sind für Eltern noch weitere Abschläge möglich.
- Wer mindestens zwei Kinder hat, zahlt einen reduzierten Beitragssatz – aber nur während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Der Abschlag pro Kind beträgt 0,25 Prozentpunkte.
- Eltern mit fünf und mehr Kindern zahlen jedoch einen Mindestbeitragssatz von 2,4 Prozent.
- Nach der Erziehungszeit entfällt der Abschlag für Eltern wieder. Sie zahlen dann den regulären Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.
Der Arbeitgeberanteil beträgt laut Bundesgesundheitsministerium einheitlich 1,7 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 2,3 Prozent (Kinderlose), 1,7 Prozent (1 Kind), 1,45 Prozent (2 Kinder), 1,2 Prozent (3 Kinder), 0,95 Prozent (4 Kinder) oder 0,7 Prozent (5 und mehr Kinder).
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