Handwerksbetriebe müssen E-Rechnungen nicht bei jeder Änderung von Zahlungen korrigieren – und auch bei Änderungen im Aufmaß gibt es eine Alternative.
Rechnungskorrekturen sind mühsam, besonders bei E-Rechnungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun klargestellt, wann solche Korrekturen bei E-Rechnungen nötig sind – und wann nicht. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin:
Bisher lief der Einigungsprozess in der Bauwirtschaft anders: Der Leistende stellte eine Rechnung aus, der Leistungsempfänger korrigierte das Aufmaß handschriftlich, der Leistende akzeptierte die Änderungen, stellte aber keine neue Rechnung. Dieses Verfahren lasse sich jedoch nicht auf E-Rechnungen übertragen, erklärt der ZDH. Die Gutschrift-Variante sei daher ein Entgegenkommen der Finanzverwaltung. Ob sie in der Praxis funktioniert, müsse sich erst noch zeigen.
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