Auf einen Blick:
- Öffentliche Auftraggeber zahlen ihre Rechnungen im Schnitt später als private Kunden.
- Ein wirksames Druckmittel bei Kommunen und Behörden sind jedoch zusätzliche Kosten wie Mahngebühren und Verzugszinsen.
- Angst vor Konsequenzen müssen Betriebe nicht haben: Wer auf seinem Recht als Auftragnehmer besteht, kann deswegen nicht von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Auftragsstau am öffentlichen Bau: Immer mehr Kommunen haben Probleme, Handwerker für öffentliche Aufträge zu finden. Ein häufig genannter Grund: das komplizierte Vergaberecht (wir berichteten). Ganz unschuldig sind die Auftraggeber an der Lage aber auch nicht, denn ihre Zahlungsmoral ist vergleichsweise schlecht, wie eine aktuelle Studie der Creditreform zeigt. Demnach begleichen nur 77,8 Prozent der öffentlichen Auftraggeber ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen. Im Vorjahr waren es immerhin noch 81,1 Prozent. Bei Privatkunden liegt der Anteil demgegenüber bei fast 90 Prozent.
Öffentliche Auftraggeber reagieren auf Druck
Wehrlos sind Handwerker gegenüber säumigen Kommunen und Behörden allerdings nicht: „Man kann schon Druck machen“, berichtet Thomas Abeln, Geschäftsführer der Elektro Tasko GmbH in Wüsting bei Oldenburg. „Wenn Kommunen Abschläge nicht pünktlich bezahlen und auf Mahnungen nicht reagieren, drohe ich notfalls damit, die Arbeit einzustellen.“ Da seine 25 Mitarbeiter regelmäßig bei größeren Projekten im Einsatz sind, die teilweise einige Monate dauern, sei das eine besonders wirksame Drohung.
Meist sei so eine Warnung jedoch nicht nötig, berichtet der 56-Jährige. „Wenn der Verzug mit Kosten verbunden ist, mit Mahngebühren und Verzugszinsen, dann bekommen die Auftraggeber selbst Probleme mit dem Rechnungsprüfungsamt, das wollen sie nach Möglichkeit vermeiden.“ Deswegen schickt Abeln erst eine freundliche Erinnerung und dann eine Mahnung – um zu zeigen, dass er es ernst meint. „Und dann rufe ich noch mal an, frage nach, woran es gelegen hat und gebe ihnen so die Chance, das Problem noch zu lösen. Das genügt meistens.“
Mahngebühren und Verzugszinsen richtig geltend machen
Dass öffentliche Auftraggeber sensibel auf Mahngebühren, Verzugszinsen und Anwaltskosten reagieren, bestätigt Bernd Hinrichs. „Befindet sich eine Kommune in Verzug, dann wird das teuer, denn mittlerweile beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“, berichtet der Fachanwalt für Baurecht aus Aurich. Abschlagsrechnungen müssen Auftraggeber gemäß VOB/B nach 21 Tagen bezahlen, Schlussrechnungen nach 30 Tagen. Nach Ablauf der Fristen sollten Auftragnehmer direkt eine Mahnung schreiben und darin eine Zahlungsfrist setzen. „Lässt der Auftraggeber die Frist verstreichen, ist er im Verzug, ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen fällig“, betont Hinrichs. Als Frist empfiehlt der Jurist 5 bis 10 Werktage.
Zur Vorsicht rät Hinrichs hingegen, wenn es um das Einstellen von Arbeiten geht, auch wenn die VOB/B diese Möglichkeit vorsieht. Damit zu drohen, sei eine Sache, es zu tun, eine ganz andere: „Wer die Arbeit ohne handfeste Gründe einstellt, macht sich schadenersatzpflichtig“, warnt Hinrichs. Der wichtigste Grund wäre ein drohender Zahlungsausfall durch Insolvenz – eine Gefahr, die bei öffentlichen Auftraggebern nicht besteht.
Keine Angst vor Konsequenzen
Negative Folgen müssen Handwerker nicht fürchten, wenn sie ihre Auftraggeber unter Druck setzen. „Die öffentliche Hand kann niemanden von der Vergabe ausschließen, nur weil er sich an Recht und Gesetz hält“, betont Hinrichs. Eine Erfahrung die auch Elektro-Handwerker Thomas Abeln gemacht hat. Er arbeitet seit 25 Jahren für die öffentliche Hand, rund 70 Prozent seiner Aufträge stammen von Kommunen und Behörden. Dass er seine Zahlungsansprüche hartnäckig durchsetzt, habe ihm noch nicht geschadet. „Wenn ich mich an die ganzen bürokratischen Vorgaben des Vergaberechts halte und der wirtschaftlichste Anbieter bin, dann können sie mich nicht übergehen.“
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