Gewährleistungsrechte unzulässig eingeschränkt: Das Landgericht München verbietet einem Betrieb, die AGB-Klauseln bei Verträgen mit Verbrauchern weiter zu nutzen.
Foto: vegefox.com - stock.adobe.com
Gewährleistungsrechte unzulässig eingeschränkt: Das Landgericht München verbietet einem Betrieb, die AGB-Klauseln bei Verträgen mit Verbrauchern weiter zu nutzen.

Recht

Gewährleistung: Betrieb darf Kundenrechte nicht per AGB beschneiden

Ein Betrieb schränkt per AGB die Gewährleistungsrechte von Privatkunden ein. Von der  Verbraucherzentrale wird er erst abgemahnt und dann verklagt.

Der Fall: Ein Solarbetrieb verwendete Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbindungen (AGB), die die Gewährleistungsansprüche von Privatkunden einschränkten. Zum Beispiel mussten die Kunden offensichtliche Mängel innerhalb von vier Woche schriftlich gegenüber der Firma melden. Wer die Frist nicht einhielt, verlor die Gewährleistungsrechte, so Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wegen diesem Vorgehen mahnte den Betrieb zunächst ab und reichten Klage dann ein.

Das Urteil: Das Landgericht München verbot dem Betrieb, die AGB-Klauseln bei Verträgen mit Verbrauchern zu verwenden oder sich darauf zu berufen. Zudem entschieden die Richter, dass der Betrieb auch keine inhaltsgleichen Klauseln nutzen darf. Aus dem Urteil geht nicht hervor, warum dem Betrieb die Verwendung der AGBs untersagt wurde. (Urteil vom 21. Januar 2023, Az. 12 O 5322/22)

Hinweis: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in seiner Reihe „Recht kompakt“ Infos zur richtigen Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengestellt. Dort heißt es: „In den Paragrafen 308 und 309 BGB sind zahlreiche Vertragsklauseln aufgelistet, deren Verwendung stets unwirksam ist, wenn der der Vertragspartner ein Verbraucher ist." Gemäß §309 BGB gibt es zum Beispiel ein Klauselverbot für Haftungsausschlüsse bei Mängeln.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

BGH-Urteil zu Verbraucherbauverträgen: Was bedeutet das für Betriebe?

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, wann Verbraucherbauverträge nicht möglich sind. Aus 3 Gründen ist das eine gute Nachricht für Handwerker.
Artikel lesen

Sicherheit von Privatkunden: Welche Frist ist angemessen?

Ein Handwerker kündigt den Vertrag, weil die Kundin die Bauhandwerkersicherung nicht rechtzeitig stellt. Die Frist war zu kurz, meint die Frau und klagt.
Artikel lesen

Verbraucherverband macht Druck auf Handwerker

Das neue Bauvertragsrecht tritt erst 2018 in Kraft. Trotzdem rät ein Verband, dass Bauherren bei Verträgen schon jetzt auf die neuen Vertragsbedingungen bestehen sollen. Sollen Betriebe auf solche Forderungen eingehen?
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wenn Werbemails morgens zwischen 3 und 6 Uhr verschickt werden, klicken Privatkunden die darin enthaltenen Links am häufigsten an.

Marketing und Werbung

Wann ist die beste Zeit für Ihren Kunden-Newsletter?

Erfolgreiche Werbung ist kein Geheimwissen: Für Newsletter an Privatkunden gibt es gute und schlechte Wochentage und Tageszeiten. Sonst verpufft die Wirkung!

    • Marketing und Werbung, Online Marketing
Nur, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind: Laut einem EuGH-Urteil löst nicht jeder Datenschutzverstoß Schadensersatzansprüche aus.

Recht

Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß: Das sagt der EuGH

Nach einem Datenschutzverstoß wird ein Unternehmen verklagt: Der EuGH hat jetzt geklärt, unter welchen 3 Voraussetzungen bei einem DSGVO-Verstoß Schadensersatz droht.

    • Recht, IT-Recht
Kein Mindestlohn gezahlt: Das ist laut Bundesarbeitsgericht eine Ordnungswidrigkeit.

Personal

Haften GmbH-Geschäftsführer persönlich für den Mindestlohn?

Eine GmbH zahlt keinen Lohn mehr und meldet Insolvenz an. Ein Mitarbeiter verklagt die Geschäftsführer auf Zahlung des Mindestlohns als Schadenersatz.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Was Mitarbeitende privat in sozialen Netzwerken schreiben, können Chefs nicht überprüfen.

Urteil

Haften Arbeitgeber für private Äußerungen ihrer Mitarbeitenden?

Ein Betrieb wird verklagt, weil ein Mitarbeiter bei Facebook über die Konkurrenz gelästert hat. Jetzt hat ein Gericht geklärt, ob Chefs für solche Aussagen haften müssen.