Foto: ©Waler - stock.adobe.com

Inhaltsverzeichnis

Steuern

Welche Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen?

Als Unternehmer im Handwerk bezahlen Sie jede Menge Versicherungsbeiträge, für den Betrieb und auch privat. Einen Teil der Kosten können Sie von der Steuer absetzen – aber welchen?

Auf einen Blick:

  • Beiträge zu Versicherungen gegen betriebliche Risiken gelten als Betriebsausgaben.
  • Die Kosten privater Versicherungen können selbstständige Handwerker in gewissen Grenzen auch absetzen: als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung. Das gilt auch für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und private Unfallversicherung.
  • Gemischte Policen, die sowohl betriebliche wie auch private Gefahren absichern, müssen Selbstständige anteilig auf Betriebsausgaben und Sonderausgaben verteilen.

Grundsätzlich gilt eine einfache Regel: Bei betrieblichen Risiken sind Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung absetzbar, bei privaten Risiken als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung.

Klingt einfach, doch es gibt Einiges zu beachten, sagt Steuerberater Jörn Brüggemann aus Hamburg. Die richtige Zuordnung sei „nicht immer einfach und nicht immer einfach zu verstehen“.

1. Betriebliche Risiken: Diese Versicherungen können Sie absetzen

Als Betriebsausgaben gelten Versicherungsbeiträge nur dann, wenn die Police rein betriebliche Risiken absichert. Das gilt zum Beispiel für Betriebshaftpflichtversicherung, Sachversicherungen und Firmenrechtsschutz.

2. Gemischte Policen: Kosten aufteilen

Komplizierter wird es bei Versicherungsverträgen, die gleichzeitig private und berufliche Risiken abdecken. Hier sind die Kosten entsprechend aufzuteilen, sagt Brüggemann.

Beispiel: Sie haben für eine Immobilie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Nutzen Sie das Gebäude nur für Ihren Betrieb, sind die Kosten zu 100 Prozent Betriebsausgaben. Wohnen Sie im gleichen Haus, dann können Sie nur den Anteil für den Handwerksbetrieb absetzen. Handelt es sich um ein Mehrparteien-Haus mit Gewerbebetrieb, in dem Sie selbst wohnen, wird es noch komplizierter: Sie müssen die Versicherungsbeiträge korrekt aufteilen, gemäß der jeweiligen Flächen, auf Betriebsausgaben für Ihren Betrieb, Werbungskosten für die vermieteten Wohnungen und den Privatanteil für Ihre eigene Wohnung.

3. Unfallversicherungen absetzen: Es hängt vom Risiko ab

Auch bei einer Unfallversicherung kommt es steuerlich darauf an, ob sie private oder berufliche Risiken absichert.

  • Gesetzliche Unfallversicherung: „Solche Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind auch dann Betriebsausgaben, wenn sie auf den Betriebsinhaber entfallen“, sagt Brüggemann.
  • Private Unfallversicherung: Schließt ein selbstständiger Handwerker eine private Unfallversicherung für seine beruflichen Risiken ab, dann kann er die Beiträge zu 100 Prozent in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Deckt die Police private und berufliche Risiken ab, muss er die Kosten aufteilen auf Betriebsausgaben und die Sonderausgaben. Wie hoch der Anteil für die betrieblich veranlassten Risiken ist, muss er direkt bei der Versicherung erfragen.

4. Betriebsunterbrechung bei Krankheit: Rechtsform entscheidet

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung kommt es darauf an, welche Risiken sie absichert und wer im Leistungsfall das Geld erhält. Geht es nur um die Folgen von Sachschäden, dann geht das Finanzamt erst einmal davon aus, dass es sich um Betriebsausgaben handelt. Doch auch Ausfälle durch Krankheit der Inhaber können solche Policen abdecken. Und dann wird es kompliziert:

  • Sichern sich Einzelunternehmer oder Personengesellschaften gegen krankheitsbedingte Ausfälle des Inhabers ab, so ist das reine Privatsache, sagt Brüggemann.

  • Bei einer GmbH komme es hingegen nur darauf an, wer das Bezugsrecht hat. Ist die GmbH Versicherungsnehmerin und der geschäftsführende Gesellschafter die versicherte Person, dann seien die Versicherungsbeiträge Betriebsausgaben. Dabei spielt keine Rolle, dass die Versicherungsleistung anschließend an den erkrankten Gesellschafter fließt. Allerdings gelten dann auch die Zahlungen der Versicherung als zu versteuernde Betriebseinnahmen. Das hat in einem aktuellen Fall das Finanzgericht Köln entschieden. (Urteil vom 15. Dezember 2016, Az. 10 K 524/16)

5. Kranken- und Pflegeversicherung: Voller Abzug als Sonderausgaben

Beiträge zum Basisschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung können selbstständige Handwerker vollständig als Sonderausgaben geltend machen. Das gilt für freiwillig gesetzlich wie auch für privat Versicherte. Beiträge für Wahlleistungen wie Zahnzusatzversicherungen oder Chefarztbehandlung können sie hingegen nicht absetzen.

Beispiel: Sie zahlen jährlich 12.000 Euro Krankenversicherungsbeiträge, davon 700 Euro für Wahltarife. Folglich können Sie 11.300 Euro als Sonderausgaben absetzen.

6. Altersvorsorge: Höchstgrenzen beachten

Altersvorsorge ist Privatsache. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wie auch zu einer vom Gesetzgeber als gleichwertig anerkannten privaten Rentenversicherung können Handwerker 2017 zu 84 Prozent als Sonderausgaben absetzen (2016: 82 %) Der Höchstbetrag liegt in den alten Bundesländern aktuell bei 23.362 Euro und 20.832 in den neuen Bundesländern (das Doppelte bei Verheirateten).

Beispiel: Sie zahlen 2017 freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 10.000 Euro und 8.000 Euro in eine private Rürup-Rentenversicherung ein. Von den insgesamt 18.000 Euro gelten 15.120 Euro als Sonderausgaben

7. Private Policen: In der Praxis nicht relevant

Kosten für andere private Policen gelten ebenfalls als Sonderausgaben, zum Beispiel für die private Haftpflicht, private Unfallversicherung und private Kfz-Haftpflicht. Allerdings ist dieser Posten in der Steuererklärung gedeckelt: Selbstständige können maximal 2.800 Euro als Sonderausgaben absetzen (5.600 Euro bei Verheirateten). Von dieser Deckelung sind zwar die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgenommen. Doch wenn diese Beiträge den Betrag überschreiten, bleibt für andere private Policen bei den Sonderausgaben nichts mehr übrig.

Beispiel: Sie zahlen jährlich 9.000 Euro für den Basisschutz der Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre Beiträge zu anderen privaten Versicherungen liegen bei 1.000 Euro jährlich. Die 9.000 Euro können Sie voll absetzen. Da sie aber über der Sonderausgaben-Grenze liegen, spielen die übrigen 1.000 Euro steuerlich keine Rolle mehr.

Auch interessant:

Digitale Buchführung: Wie rechtssicher ist Ihre Software?

Digitale Buchführung und Archivierung? Ulrich Koch wähnte sich mit seiner Software auf der sicheren Seite. Bis sich ein Betriebsprüfer das Programm genauer anschaute.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ab 1. Juli greift die Pflegereform: Insbesondere für Mitarbeitende ohne Kinder wird der Beitrag deutlich teurer.

Personal

Sozialversicherung: Diese Beiträge gelten 2023 für Arbeitgeber

In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Arbeitgeber je die Hälfte des Beitrags. Anders sieht es seit dem 1. Juli in der Pflegeversicherung aus.

    • Personal
Wie gut ist Ihr Versicherungsschutz, wenn Diebe Ihr Werkzeug aus dem Firmenwagen stehlen?

Werkzeug

So sichern Sie Ihr Werkzeug ab - unterwegs und auf der Baustelle

Handwerker transportieren täglich hohe Werte. Wie gut sind Werkzeuge und Material unterwegs gegen Diebstahl oder Unfall versichert? 10 Fragen und Antworten.

    • Werkzeug, Unternehmensfinanzierung, Fuhrpark
Vorsichtig, mutig oder risikofreudig: Die 3 Typen haben unterschiedliche Präferenzen, wenn sie investieren und eine Finanzierung benötigen.

Unternehmensfinanzierung

Investitionen im Betrieb: Welcher Finanzierungstyp sind Sie?

Bei Investitionen ist oft ein Kredit nötig. Welchen Zins Sie wählen und welche Sicherheiten Sie stellen, hängt davon ab, wie risikofreudig Sie sind.

    • Unternehmensfinanzierung
Am 30. Juni 2023 tagt die Mindestlohnkommission und entscheidet, ob die Lohnuntergrenze 2024 angehoben wird.

Personal

Wer entscheidet wann über die Erhöhung des Mindestlohns?

Der Bundesarbeitsminister „erwartet“ für 2024 eine „deutliche Steigerung" des gesetzlichen Mindestlohns. Doch er entscheidet nicht selbst über die Anhebung.

    • Personal, Politik und Gesellschaft